Bundesrat lässt klimafreundliche Energieträger für Schiffe zu

Bern, 11.12.2015 - Künftig dürfen Schiffe statt mit Diesel auch mit Erdgas, Wasserstoff, Holzpellets oder ähnlichen Energieträgern angetrieben werden. Die Schifffahrtsunternehmen erhalten damit die Möglichkeit, den CO2-Ausstoss zu senken. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Revision der Schiffbauverordnung verabschiedet. Zusätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, Notfallkonzepte zu erarbeiten.

Bisher waren Brennstoffe wie Erdgas und Wasserstoff aus Sicherheitsüberlegungen nicht für den Antrieb von Passagierschiffen zugelassen. Diese Bestimmung der Schiffbauverordnung aus dem Jahr 1994 verhinderte unter anderem die Nutzung verschiedener klimafreundlicher Brennstoffe. Mit der Verabschiedung der Revision der Schiffbauverordnung hat der Bundesrat heute die Ausgangslage geändert: Durch den Einsatz von klimafreundlichen Energieträgern haben die Schifffahrtsunternehmen die Möglichkeit, den CO2-Ausstoss zu senken. Künftig sind sogenannte „besondere Energieträger" zugelassen, wenn die betroffenen Unternehmen die geltenden Regeln der Technik in diesem Bereich einhalten. Ausserdem werden vom zuständigen Personal ausreichende Fachkenntnisse verlangt.

Die neue Schiffbauverordnung verpflichtet die Unternehmen weiter, innerhalb von drei Jahren Notfallkonzepte zu erarbeiten. Bei Übungen hat sich gezeigt, dass in einigen Fällen nicht genügend Ressourcen vorhanden oder Abläufe nicht ausreichend eingespielt waren, um Notfälle an Bord von Passagierschiffen zu bewältigen. Verschiedene Unternehmen haben ihr Angebot von Fahrten in der Winterzeit erheblich ausgebaut, wobei im Winter See-Rettungskräfte oft nur eingeschränkt verfügbar sind. Die Unternehmen weisen in den Notfallkonzepten nach, wie sie Notfälle mit eigenem Personal und Material bewältigen bzw. auf welche externen Rettungskräfte sie zurückgreifen können und wie diese bei der Bewältigung eines Notfalls eingebunden werden. Zusammen mit Vertretern der Schifffahrtsunternehmen, der Polizei und den Rettungskräften hat das BAV hierzu einen Leitfaden ausgearbeitet.

Die vom Bundesrat verabschiedete Revision zur Schiffbauverordnung entspricht in den Grundzügen dem Entwurf, welchen das BAV am 11. April 2013 in die Anhörung schickte.


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