Gesundheitswesen: Bundesrat genehmigt mehrere Tarifverträge

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat zwei Verträge genehmigt, welche die Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) regeln. Ebenfalls genehmigt hat der Bundesrat zwei Tarifverträge zur Vergütung von HPV-Impfungen sowie einen Tarifvertrag für die Vergütung von Transport- und Rettungskosten.

Die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker ist neu in zwei verschiedenen Verträgen (LOA IV/1) geregelt. Diese wurden zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmasuisse und den Krankenversicherern abgeschlossen. Sie legen die schweizweit geltende Tarifstruktur sowie den anzuwendenden Taxpunktwert fest. Sowohl die Tarifstruktur als auch der Taxpunktwert sind unverändert geblieben. Der Bundesrat hat beide Verträge genehmigt; die Genehmigung gilt jeweils befristet bis Ende Juni 2019. Die Verträge beinhalten unter anderem die Vergütung der Rezeptüberprüfung bei der Medikamentenabgabe oder die Führung eines Patientendossiers durch die Apothekerin oder den Apotheker.

Ebenfalls genehmigt hat der Bundesrat zwei Tarifverträge, welche die Vergütung von Impfungen gegen Humane Papillomaviren (HPV-Impfung) durch die OKP im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen festlegen. Die Verträge wurden zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Krankenversicherern vereinbart. Die Vergütung erfolgt nach wie vor mittels einer Pauschale, die unverändert geblieben ist.

Zudem hat der Bundesrat einen Tarifvertrag genehmigt, welcher die Vergütung der Transport- und Rettungskosten für terrestrische Einsätze (also ohne Helikopter) in den Bergen oder schwer zugänglichem Gelände regelt. Dieser Vertrag wurde zwischen der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) und den Krankenversicherern vereinbart. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) übernimmt unverändert fünfzig Prozent der Kosten von medizinisch notwendigen Krankentransporten (max. 500 Franken pro Kalenderjahr) sowie fünfzig Prozent der Rettungskosten (max. 5‘000 Franken pro Kalenderjahr).


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