Aufsicht in der 1. Säule wird modernisiert

Bern, 11.12.2015 - Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Ziel ist eine risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht aller Sozialversicherungen analog zur IV, eine gestärkte Governance in der 1. Säule sowie stärker standardisierte Informationssysteme. Auch in der 2. Säule soll die Aufsicht optimiert werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2016 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.

In der 1. Säule soll die Governance verbessert werden, indem Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Durchführungs- und Aufsichtsorgane präzisiert und wo nötig entflochten werden. Die Transparenz bei der Rechnungslegung, Berichterstattung und bei den Verwaltungskosten soll aktuellen, einheitlichen und definierten Standards entsprechen.

Moderne und steuernde Aufsicht in der 1. Säule

In der AHV, bei den Ergänzungsleistungen, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen in der Landwirtschaft soll eine vorausschauende, risikoorientierte und steuernde Aufsicht eingeführt werden. Ein solches Aufsichtsmodell hat sich in der IV seit 2008 bewährt. Es gibt Ziele zu Wirkung und Qualität vor, basiert auf einem vorgegebenen internen Kontroll- und Qualitätsmanagement, und die Gesetzeskonformität, die Zielerreichung und die eingeleiteten Korrekturmassnahmen werden regelmässig geprüft.

Informationssysteme stärker standardisieren

Mit der Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule soll auch eine gemeinsame Strategie der Aufsichtsorgane und Durchführungsstellen für die Informationssysteme erarbeitet werden. Im Informatikbereich soll mehr finanzielle Transparenz hergestellt werden, die Aufgabenteilung soll geklärt und die Abläufe sollen vereinfacht werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine stärkere Standardisierung im Bereich der Informationssysteme müssen teilweise erst noch geschaffen werden.

Parlamentarische Vorstösse und Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle haben die Notwendigkeit und das Potenzial einer Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule der Sozialversicherungen aufgezeigt.

Gezielte Optimierung der Aufsicht auch in der 2. Säule

Die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) wurde 2012 neu ausgestaltet. Die seither geltende Aufsichtsorganisation hat sich bewährt, kann in Einzelbereichen aber optimiert werden, wie die Praxis zeigt. Im Zusammenhang mit der angestrebten Stärkung der Governance in der 1. Säule sollen insbesondere zwei Massnahmen für die 2. Säule in das Vernehmlassungsprojekt aufgenommen werden. Zum einen soll die Unabhängigkeit der kantonalen Aufsichtsbehörden sichergestellt werden, indem kantonale Regierungsmitglieder nicht mehr in den Aufsichtsgremien Einsitz nehmen dürfen. Zum anderen sollen die Aufgaben des Experten und der Revisionsstelle der Vorsorgeeinrichtung präzisiert und voneinander abgegrenzt werden.


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