Fall «Anglo-Leasing»: Treffen der Bundesanwaltschaft mit kenianischen Behörden

Bern, 08.12.2015 - Eine Vertretung der Bundesanwaltschaft hat den kenianischen Generalstaatsanwalt in Nairobi zu Gesprächen getroffen. Thema war ein in der Schweiz hängiges Strafverfahren und kenianische Rechtshilfeersuchen vor dem Hintergrund der internationalen Korruptionsaffäre «Anglo-Leasing».

Der Besuch der Bundesanwaltschaft in Kenia hat zu guten Ergebnissen geführt. Er bot den kenianischen Behörden die Gelegenheit zur Übermittlung mehrerer Beweismittel in Vollzug der noch hängigen ergänzenden Rechtshilfeersuchen der schweizerischen Behörden.

Der Besuch diente weiter dazu, in dieser Angelegenheit und in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten Bilanz zu ziehen.

Im Fall Anglo-Leasing eröffnete die Bundesanwaltschaft im Jahr 2009 ein Geldwäschereiverfahren gegen Personen, die verdächtigt werden, mehrere mit Unregelmässigkeiten behaftete Verträge über mehrere Dutzend Millionen USD abgeschlossen zu haben. Diesbezüglich sollen sich Gelder in der Schweiz befinden oder durch die Schweiz geflossen sein.

Parallel zu diesem Schweizer Strafverfahren vollzog die Bundesanwaltschaft ab 2007 Rechtshilfeersuchen der zuständigen kenianischen Behörden. In diesem Kontext übermittelte die Bundesanwaltschaft bis 2012 zahlreiche Beweismittel an Kenia.

Im Rahmen ihres eigenen Strafverfahrens richtete die Bundesanwaltschaft im Juni 2014 ein Rechtshilfeersuchen sowie in der Folge mehrere ergänzende Ersuchen an Kenia. Auf dieses Ersuchen haben die kenianischen Behörden sehr rasch geantwortet.

Die Bundesanwaltschaft stellt im Fall Anglo-Leasing mit Zufriedenheit fest, dass die Zusammenarbeit mit der Republik Kenia, ihrem Generalstaatsanwalt und der Ethics and Anti-Corruption Commission (EACC) sehr gut verläuft.


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