Höhere Zollabgaben auf Fleisch im Reiseverkehr

Bern, 07.12.2015 - Der Zollansatz für Fleischeinfuhren ab zehn Kilogramm wird auf den 1. Januar 2016 erhöht. Dies in Erfüllung einer Motion (14.3449) von Ständerat Ivo Bischofberger (CVP/AI). Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat heute die entsprechende Änderung der Zollverordnung gutgeheissen.

Ab 1. Januar 2016 zahlen Personen mehr Zollabgaben auf Fleischeinfuhren ab zehn Kilogramm, und zwar neu 23 Franken statt wie bisher 17 Franken je Kilogramm. Die Erhöhung geht auf eine Motion von Ständerat Ivo Bischofberger zurück, in welcher er die Wiedereinführung einer Obergrenze für Fleischeinfuhren durch Privatpersonen forderte. Dies als Reaktion auf die im Sommer 2014 eingeführten Vereinfachungen bei den Zollbestimmungen im Reiseverkehr. Dabei waren die maximalen Einfuhrmengen für Fleisch für Privatpersonen aufgehoben worden. In seiner Motion forderte er den Bundesrat auf, "den bereits beträchtlichen Einkaufstourismus durch staatliche Massnahmen nicht noch zusätzlich zu fördern und eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen".

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat sich nun mit den betroffenen Kreisen darauf geeinigt, von der Wiedereinführung einer Obergrenze für die Fleischeinfuhr im Reiseverkehr abzusehen. Um den Auftrag der Motion trotzdem zu erfüllen, wurde stattdessen beschlossen, den Zollansatz für Fleischeinfuhren ab 10 Kilogramm von 17 auf 23 Franken je Kilogramm zu erhöhen. Dieser Betrag entspricht dem höchsten Zollansatz für Fleisch im Handelswarenverkehr. Damit entfällt der vom Motionär bemängelte Anreiz für Gewerbetreibende, Fleisch, das für den Verkauf vorgesehen ist, im Reiseverkehr einzuführen.

Reisende können also weiterhin Fleischmengen von mehr als 10 Kilogramm für den privaten Gebrauch in die Schweiz einführen. Der neue Zollansatz gilt ab 1. Januar 2016. An den im Sommer 2014 eingeführten Zollbestimmungen ändert sich sonst nichts.

Die Zollansätze für Fleischeinfuhren durch Privatpersonen ab 1. Januar 2016 in der Übersicht (pro Person und Tag):

  • 1 Kilogramm: zollfrei (wie bisher)
  • Fleischmengen von mehr als 1 bis und mit 10 Kilogramm: 17 Franken je Kilogramm (wie bisher)
  • Fleischmengen von mehr als 10 Kilogramm: 23 Franken je Kilogramm (statt wie bisher 17 Franken je Kilogramm)


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