Zusätzliche Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs

Bern, 07.12.2015 - Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Verlagerungsbericht 2015 verabschiedet und zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter zu fördern: Per Anfang 2017 sollen die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhöht und den Bahnen zeitlich befristet tiefere Trassenpreise für die Nutzung der Transitstrecken verrechnet werden. Damit wird die Verlagerung konsequent fortgeführt. Diese entwickelte sich in der Berichtsperiode positiv: Der Marktanteil der Schiene stieg von 66,1 Prozent im zweiten Halbjahr 2013 auf 68,6 Prozent im ersten Halbjahr 2015, dem höchsten Wert seit 2001. Die Zahl der Lastwagenfahrten konnte auf rund eine Million pro Jahr reduziert werden.

Der Schienengüterverkehr durch die Alpen hat sich erfolgreich entwickelt, wie der vom Bundesrat verabschiedete Verlagerungsbericht 2015 zeigt: Die Schiene hat gegenüber der Strasse den höchsten Marktanteil erreicht, seit 2001 die LSVA und die 40-Tonnen-Limite eingeführt wurden. Gleichzeitig ist die Zahl der jährlichen Lastwagenfahrten von rund 1,4 auf 1 Million zurückgegangen. Wegen Frankenstärke, tiefen Treibstoffpreisen und tieferen Abgeltungen ist der alpenquerende Gütertransport per Bahn stark gefordert. Die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels Ende 2016 stellt einen bedeutenden Schritt dar und wird dem Verlagerungsprozess einen weiteren wichtigen Impuls geben.

Um die Verlagerungswirkung der NEAT zu stärken und den positiven Verlagerungsprozess fortführen zu können, hat der Bundesrat folgende Begleitmassnahmen beschlossen:

  • Der Bundesrat sieht vor, auf Anfang 2017 die LSVA-Sätze anzupassen. Für Lastwagen, die heute den Kategorien EURO III, IV und V zugeordnet sind, sollen ab diesem Zeitpunkt höhere Abgabesätze gelten. Gleichzeitig soll der Rabatt für Fahrzeuge der Kategorie EURO VI abgeschafft werden. Mit diesen Massnahmen wird ein Lastwagen oder Sattelschlepper für eine Fahrt von Grenze zu Grenze im gewichteten Durchschnitt rund 298 Franken LSVA bezahlen müssen - gegenüber 276 Franken heute. Damit dürften die LSVA-Einnahmen jährlich um 180 bis 190 Millionen Franken steigen. Der Bundesrat schöpft damit bei der LSVA einen Teil des Spielraumes aus, der bei der Verrechnung der externen Kosten des Schwerverkehrs besteht. Die Methodik für diese Verrechnung beruht auf den Vorgaben des Bundesgerichts. Für die Anpassungen der LSVA ist ein Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU notwendig.
  • Für eine befristete Dauer (2017 bis 2021) wird zudem der Trassenpreis so angepasst, dass vor allem lange, schwere Güterzüge im alpenquerenden Güterverkehr profitieren. Dies entlastet den alpenquerenden Schienengüterverkehr um gut 10 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Netzzugangsverordnung heute gutgeheissen.

KASTEN: Haupterhebung 2014 zum alpenquerenden Güterverkehr

Mit dem Verlagerungsbericht hat das BAV heute auch die Ergebnisse der Haupterhebung 2014 zum alpenquerenden Güterverkehr veröffentlicht. Sie zeigt, wie er sich im Vergleich zur letzten Haupterhebung 2009 bzw. seit 1979/80 entwickelt hat und wie sich der Güterverkehr über die Schweizer Alpen präsentiert. Die Haupterhebung gibt unter anderem detailliert Auskunft über Herkunft und Ziel der Güter, welche durch die Schweizer Alpen transportiert werden, sowie über die transportierten Warentypen und das Ladungsgewicht der schweren Güterfahrzeuge. Zum grenzquerenden Strassengüterverkehr mit ausländischen Fahrzeugen sowie zum gesamten Güterverkehr 2014 liegen ebenfalls Zahlen vor, welche heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurden.


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