Aufhebung der Sistierung der Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)

Bern, 03.07.2006 - An seiner Sitzung vom 28. Juni 2006 hat der Bundesrat beschlossen, die seit rund einem Jahr bestehende faktische Sistierung der Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufzuheben und zum ordentlichen Verfahren gemäss Kriegsmaterialgesetz zurückzukehren. Ausserdem verlangt der Bundesrat, dass die Rolle der RUAG bei der Ausfuhr von 40 Panzerhaubitzen M109 abgeklärt wird, die die VAE an Marokko weitergeleitet hatten.

Im Verlauf des letzten Jahres war die Ausfuhr in die VAE weitgehend sistiert worden, weil die VAE die von der Schweiz gelieferten 40 Panzerhaubitzen M109 aus überschüssigen Armeebeständen an Marokko weitergeleitet hatten. In der Folge setzte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe (EJPD, VBS, EDA und EVD) unter Vorsitz von Staatssekretär Jean-Daniel Gerber zur Überprüfung der Zuständigkeiten und des Verfahrens zur Bewilligung von Kriegsmaterialexporten ein. Aufgrund der Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe setzte der Bundesrat am 10. März 2006 eine restriktivere Politik für überschüssiges Kriegsmaterial und striktere Bestimmungen namentlich im Risikobereich "Wiederausfuhren" in Kraft.

Zur Zeit des Bundesratsbeschlusses vom 10. März 2006 war  die Frage noch offen, in wessen Eigentum die 40 in die VAE exportierten Panzerhaubitzen tatsächlich sind. Mit Schreiben der VAE vom 30. Mai 2006 an den Vorsteher des VBS erfolgte eine diesbezügliche Klarstellung und Entschuldigung seitens der VAE. Danach sind die Panzerhaubitzen Marokko endgültig als Geschenk überlassen worden. Die VAE seien von der falschen Annahme ausgegangen, dass dazu die formelle Zustimmung des ursprünglichen Herstellers und Lieferanten (USA) genüge und eine entsprechende schweizerische Genehmigung nicht notwendig sei. Zudem weist das Schreiben der VAE darauf hin, dass der schweizerische Exporteur Kenntnis über den Export der M109 nach Marokko hatte.

Der Bundesrat hat beschlossen, Abklärungen zur Rolle der RUAG in dieser Angelegenheit vorzunehmen und sich darüber Bericht erstatten zu lassen.


Adresse für Rückfragen

EVD/SECO:
Jörg Al. Reding
Leiter Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
031 324 08 75

VBS:
Markus Seiler
Generalsekretär VBS
031 324 50 46


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-5981.html