Umtausch von Führerausweisen zwischen der Schweiz und Italien wird vereinfacht

Bern, 04.12.2015 - Bundesrätin Doris Leuthard und der italienische Infrastruktur- und Verkehrsminister Graziano Delrio haben heute in Lugano ein Abkommen unterzeichnet, das die Anerkennung und den Umtausch von Führerausweisen erleichtert. Die Schweiz und Italien haben zudem vereinbart, die Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure gegenseitig zu anerkennen.

Das heute unterzeichnete Abkommen vereinfacht die gegenseitige Anerkennung und den Umtausch von Führerausweisen bei einem Wohnsitzwechsel. Indem die Modalitäten und Zuständigkeiten nun klar geregelt sind, können administrative Hürden beseitigt werden. Wer den Wohnsitz von der Schweiz nach Italien verlegte und den Schweizer Führerausweis in einen italienischen Ausweis umtauschen wollte, musste bisher ein aufwendiges Prozedere durchlaufen.

Die Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure werden neu ebenfalls gegenseitig anerkannt. Während in der Schweiz der Fähigkeitsausweis separat ausgestellt wird, erhalten die Chauffeure in Italien einen Eintrag direkt auf dem Führerausweis (Code 95). Dies führte bei der gegenseitigen Anerkennung gelegentlich zu Problemen, die nun behoben werden konnten. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald alle interstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind, voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016.

Wie muss man vorgehen, um einen Führerausweis umzutauschen?

Der Umtausch eines Schweizer Führerausweises in Italien kann beim nächstgelegenen italienischen Motorfahrzeugamt vorgenommen werden (Ufficio della Motorizazzione).
Weiterführende Angaben: vgl. Anhang => „Fragen und Antworten zum neuen Abkommen"

Wer länger als ein Jahr in der Schweiz wohnt, braucht einen Schweizer Führerausweis und muss den ausländischen Ausweis umtauschen. Dafür sind die kantonalen Strassenverkehrs-Ämter zuständig.


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