Nahost: Schweiz ruft Israel zur Wahrung des humanitären Völkerrechts auf

Bern, 03.07.2006 - Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist zutiefst besorgt über die jüngste Eskalation der Gewalt im Nahen Osten und deren humanitäre Folgen. Bei seinem militärischen Einsatz zur Befreiung eines gefangenen Soldaten muss Israel als Besatzungsmacht das humanitäre Völkerrecht unbedingt respektieren. Um die Zivilbevölkerung im Gazastreifen mit lebenswichtigen medizinischen Gütern zu versorgen, hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA zusätzlich eine Million Franken gesprochen.

Mit der Zerstörung des Amtssitzes von Premierminister Haniya hat die jüngste Eskalation der Gewalt im Nahen Osten einen neuen Höhepunkt erreicht. Das EDA ist zutiefst besorgt über diese Entwicklung und appelliert erneut an Israel als Besatzungsmacht, bei den Massnahmen zur Befreiung des gefangenen Soldaten das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Diejenigen, die den Soldaten in ihrer Gewalt haben, ruft es auf, ihn mit Menschlichkeit zu behandeln.

Verschiedene Aktionen der israelischen Armee im Zuge ihrer Offensive gegen den Gaza-Streifen verletzen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und stellen eine verbotene kollektive Bestrafung der Bevölkerung dar. Für das EDA besteht kein Zweifel: Israel hat die völkerrechtlich erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur nicht getroffen. Die Zerstörung eines Elektrizitätswerks, der Angriff auf den Amtsitz des palästinensischen Premierministers, die willkürliche Festnahme einer grossen Zahl demokratisch gewählter Volksvertreter und Minister sowie der Entzug des Residenzrechts dreier Parlamentarier und eines Ministers in Ostjerusalem sind nicht zu rechtfertigen. Angriffe auf zivile Objekte sind völkerrechtlich verboten. Das EDA fordert von Israel, keine zivilen Objekte mehr anzugreifen, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen und die festgenommenen Volksvertreter freizulassen, soweit nicht konkrete Vorwürfe im Einzelfall die Festnahme rechtsstaatlich einwandfrei rechtfertigen.

Humanitäre Folgen

Das Elektrizitätswerk, das die israelischen Streitkräfte am 28. Juni zerstört haben, versorgte 43 Prozent des Gaza-Streifens mit Strom. 700'000 Menschen sind von den Stromunterbrüchen betroffen. Stark beeinträchtigt ist dadurch auch die Wasserversorgung, da nicht mehr alle Pumpen funktionieren und es überdies an Benzin und Brennstoffen mangelt. Es wird einige Zeit dauern, das Elektrizitätswerk wiederherzustellen, wobei dies nur möglich ist, wenn die nötigen Ersatzteile in den Gaza-Streifen geliefert werden können.

Besorgniserregend ist die Lage in den Spitälern und Gesundheitszentren, die nicht mehr genügend Wasser und ebenfalls zu wenig Brennstoff für ihre Generatoren haben. Der Transport von Gütern und Personen ist kaum noch möglich. Der Bevölkerung fehlt es an frischen Produkten, Fleisch und Milchprodukten, die in den Lagern verderben. Die Öffnung des für den Güterumschlag wichtigen Übergangs Karni ist für die Lebensmittelversorgung ununmgänglich.

Im Juni 2006 bewilligte die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bereits eine Million Franken zum Kauf von Medikamenten. Nun wurde eine zweite Million gesprochen, um die Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Ein Experte befindet sich vor Ort und sichert die Abwicklung der humanitären Operationen.

Letzte Woche empfing das EDA die Vertreter beider Seiten und forderte sie zur Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechtes auf. Dabei setzte es sich auch für die rasche Freilassung des gefangenen israelischen Soldaten ein, die einen wichtigen Beitrag zur Beruhigung der Situation darstellen würde.


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