Mehr Patientensicherheit dank nationalen Qualitätsprogrammen

Bern, 07.12.2015 - Der Bundesrat will die Qualität im Gesundheitswesen weiter verbessern. Ein wichtiges Instrument sind dabei die nationalen Qualitätsprogramme, wie sie in den Bereichen Chirurgie und sichere Medikamentenabgabe bereits lanciert wurden. Um diese Programme auszubauen und auf eine stabile finanzielle Grundlage zu stellen, soll die Kooperation und Vernetzung verstärkt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Steigerung der Qualität gehört zu den Prioritäten der bundesrätlichen Strategie „Gesundheit2020“. Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund: Die Qualität der medizinischen Leistungen soll verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.

Um diese Ziele zu erreichen und den heutigen Schwächen bei der Qualität der Leistungen entgegenzuwirken, sollen zusätzliche nationale Programme erarbeitet und umgesetzt werden. Die Programme sollen die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Spitex-Dienste, Pflegeheime u.a.) dabei unterstützen, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern und einheitliche Standards umzusetzen.  

Der Bund wird dazu auch in Zukunft mit bestehenden Organisationen zusammenarbeiten und die bestehenden Aktivitäten in einem Netzwerk besser koordinieren und ausbauen. Eine Fachstelle im BAG wird mit den Akteuren zusammenarbeiten, Aufträge vergeben, die Arbeiten koordinieren und Vorschläge für nationale Programme und Projekte zuhanden des Bundesrates erarbeiten. Eine tragende Rolle wird die Stiftung Patientensicherheit Schweiz spielen, die schon bisher im Rahmen der Qualitätsstrategie des Bundes Pilotprogramme durchführt, etwa zur sicheren Chirurgie und zur Medikationssicherheit.

Geplant ist zudem, weitere Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit der sich die Qualität medizinischer Leistungen messen und beurteilen lassen. Der Bund publiziert solche Indikatoren bereits heute für die Akutspitäler; sie sollen in Zukunft auch im ambulant-ärztlichen Bereich entwickelt werden, um die Transparenz zu erhöhen. 

Zur Umsetzung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierungsregelung vor: Für die nationalen Programme und Projekte sowie Grundlagenarbeiten soll ein Budget von rund 19,85 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, wovon der grösste Teil (rund 19 Millionen Franken) in Form von Aufträgen und Unterstützungsbeiträgen an Dritte geht. Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Beitrag der obligatorisch versicherten Erwachsenen und jungen Erwachsenen von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, was derzeit pro Versicherten höchstens rund 3.50 Franken im Jahr bedeutet.

Zur Begleitung der Arbeiten schlägt der Bundesrat zudem die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission «Qualität in der Krankenversicherung» vor. Sie soll den Bundesrat in strategischen Fragen und bei der Vergabe von Programmen und Projekten an Dritte beraten. Aufgrund ihrer Zusammensetzung ist gewährleistet, dass das spezifische Fachwissen von Gesundheitsfachleuten, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern und Versicherten resp. Patienten frühzeitig einbezogen wird.

Die Regelung einer dauerhaften Finanzierung und die Einsetzung einer beratenden Kommission bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.


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