Neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen und zwei Tarifverträge genehmigt

Bern, 04.12.2015 - Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 5.0 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler. Ergänzend dazu hat der Bundesrat zwei Verträge genehmigt, welche die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen regeln, die nicht durch die Tarifstruktur SwissDRG abgedeckt sind.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. In der Version 5.0 hat sich die Anzahl der Zusatzentgelte leicht erhöht. Durch Zusatzentgelte werden die Spitäler, welche gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen erbringen, spezifisch für solche Leistungen vergütet. Wenn sich beispielswiese Hämophilie-Patienten (Bluter) im Spital einer Blinddarmoperation unterziehen müssen, brauchen sie zusätzlich bestimmte teure Arzneimittel; diese Arzneimittel benötigen sie jedoch unabhängig vom Eingriff.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist. Daher empfiehlt der Bundesrat, die Tarifstruktur anhand der neuen Spitalklassifikation des BAG differenziert anzuwenden, sollten sich die Tarifpartner nicht auf eine klare Strategie in Richtung eines einheitlichen Basispreises einigen können. Mit der Spitalklassifikation können Spitäler anhand bestimmter Merkmale (z.B. durchschnittlicher Schweregrad ihrer Fälle) in Gruppen mit ähnlicher Spitalstruktur eingeteilt und somit verglichen werden.  

Tarifverträge im Zusammenhang mit Transplantationen 
Weiter hat der Bundesrat zwei Tarifverträge zwischen dem Schweizer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und dem Spitalverband H+ genehmigt. Diese regeln die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Organen sowie Blutstammzellen Dabei handelt es sich um Leistungen, welche von der Tarifstruktur SwissDRG nicht abgedeckt sind wie zum Beispiel die Registrierung auf der Warteliste, Organzuteilung, lebenslange Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspendern und einige seltene Transplantationen (z.B. Dünndarm). Teil der vertraglichen Vereinbarung ist eine Pauschale für die Finanzierung von lokalen Transplantations-Koordinatoren in Spitälern. Damit sollen potentielle Spender besser erkannt werden, um die Zahl der Spender bis 2018 auf 20 pro einer Million Einwohner zu erhöhen.
Einige Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen von bestimmten Organen konnten inzwischen in die Tarifstruktur SwissDRG aufgenommen werden und sind deshalb nicht mehr Teil der gesonderten Tarifverträge betreffend Transplantationen.  



Vergütung der stationären Spitalbehandlungen mit dem DRG-System
In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht (Cost-Weight) errechnet. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Falles ab. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem Basispreis (Baserate), ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital.


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