Bund und Kantone treiben Vorsorgeplanung für den Asylbereich voran

Bern, 03.12.2015 - Die Vorstände der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) sowie der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sind am Donnerstag mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Vertretern des Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammengekommen, um gemeinsam die aktuelle Lage im Asylbereich zu erörtern. Sie haben dabei Kenntnis genommen vom Stand der gemeinsamen Vorsorgeplanung, die derzeit vorangetrieben wird, damit die geregelte Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden weiterhin sichergestellt werden kann.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Vorstände der KKJPD und der SODK hatten am 13. November 2015 beschlossen, gemeinsam eine Vorsorgeplanung zu erstellen. Diese soll namentlich sicherstellen, dass auch in den kommenden Wochen und Monaten die nötigen Kapazitäten zur Registrierung und Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung stehen. Dazu soll geklärt werden, welche Unterkünfte bei welchem Szenario durch Bund und Kantone belegt werden.

Die entsprechende Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen wurde am Donnerstag beauftragt, diese Planung weiter voranzutreiben und bis zum 21. Dezember 2015 aufzuzeigen, wo zusätzliche Anlagen des Militärs und des Zivilschutzes für 2500 Asylsuchende in Betrieb genommen werden können. Zudem soll die Arbeitsgruppe bis Ende Januar 2016 ein Inventar und einen Verteilmechanismus weiterer verfügbarer Unterkünfte erstellen.

Nach 4750 Asylgesuchen im Oktober 2015 ist die Anzahl der Gesuche im November nochmal einmal gestiegen, und zwar auf rund 5700. Parallel dazu hat der Bund die Zahl seiner Unterkunftsplätze seit Beginn des Jahres von rund 2300 auf aktuell rund 5000 erhöht, zuletzt mit der Schaffung eines temporären Bundesasylzentrums auf dem Waffenplatz Thun. Trotz der jüngst leicht rückläufigen täglichen Eintritte sind die ordentlichen Unterkünfte des Bundes ausgelastet. Auch die Kantone brauchen zusätzliche Unterkünfte, um die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Hier soll die gemeinsame Vorsorgeplanung konkrete Ergebnisse bringen.

Was den Sonderstab Asyl betrifft, waren sich die Gremien am Donnerstag einig, dass er derzeit nicht eingesetzt werden muss, weil die anstehenden Aufgaben in den bestehenden Strukturen geleistet werden können. Der Bund wird seine Behandlungsstrategie weiter konsequent anwenden, wonach schwach begründete Gesuche sowie solche, für deren Behandlung ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, prioritär erledigt und Rückführungen konsequent vollzogen werden.


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