Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Bern, 26.11.2015 - Der Bundesrat hat gestern die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eröffnet. Das Programm sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund 1 Milliarde vor. Damit schafft der Bundesrat die Grundlage für die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse in der kommenden Legislatur. Mit insgesamt 25 Massnahmen, die hauptsächlich auf der Ausgabenseite greifen, erstreckt sich das Stabilisierungsprogramm auf sämtliche Aufgaben des Bundes. Auch beim Personal und bei den Verwaltungsausgaben des Bundes sind Einsparungen vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2016.

Im Zuge der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 mussten die Prognosen für das reale Wirtschaftswachstum und für die Teuerung deutlich nach unten korrigiert werden. In der Folge werden auch die Einnahmen des Bundes wesentlich langsamer wachsen als bisher angenommen. Der Bundesrat hat daher bereits im Voranschlag 2016 Entlastungsmassnahmen im Umfang von über 1 Milliarde umgesetzt. Ab 2017 soll der Haushalt mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 um rund eine weitere Milliarde entlastet werden. Für die Umsetzung der 25 Massnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sind Anpassungen in 12 bestehenden Bundesgesetzen und die Aufhebung eines Gesetzes erforderlich.

Die Entlastungsstrategie des Bundesrates setzt primär auf der Ausgabenseite an. Die Massnahmen des Stabilisierungsprogramms führen in allen Aufgabengebieten zu einer Verlangsamung des Ausgabenwachstums. Auch der Eigenbereich des Bundes (Personal, Sach- und Betriebsaufwand, Investitionen der Verwaltung) wird in der kommenden Legislatur deutlich langsamer wachsen als bisher. Dennoch können die Vorgaben der Schuldenbremse auch mit Umsetzung des Stabilisierungsprogramms in der kommenden Legislatur nur dann eingehalten werden, wenn die Einsparungen aus dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 nicht umgehend durch Mehrausgaben absorbiert werden. Daher ist in den nächsten Jahren eine zurückhaltende Ausgabenpolitik angezeigt; neue Vorhaben oder ein Ausbau bei bestehenden Leistungen sind nur mit einer angemessenen Gegenfinanzierung möglich.

Zweijährige Wachstumspause bei den schwach gebundenen Ausgaben

Nach Umsetzung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 wird für die Jahre 2017-2019 noch mit einem durchschnittlichen Ausgabenwachstum von 2,7 Prozent pro Jahr gerechnet. Dieses Wachstum ist stark durch grössere Reformen und neue Vorhaben geprägt, insbesondere die Schaffung des Bahninfrastrukturfonds (ab 2016), die Integration des Netzzuschlagsfonds in den Bundeshaushalt (ab 2017), die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (ab 2018), die Reform der Altersvorsorge 2020 (gemäss Beschluss des Ständerates, ab 2018[1]) und die Unternehmenssteuerreform III (ab 2019). Hinzu kommt das starke Wachstum der Ausgaben für die Migration.

Nachdem die Ausgaben zwischen 2015 und 2016 kaum wachsen, dürften sie 2017 wieder steigen. Allerdings fällt dieses Wachstum fast ausschliesslich im stark gebundenen Bereich an (Netzzuschlagsfonds, Beiträge an Sozialversicherungen, Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, Migration). Die schwach gebundenen Ausgaben (u.a. Bildung und Forschung, Beziehungen zum Ausland, Landesverteidigung, Landwirtschaft) werden insgesamt hingegen auch zwischen 2016 und 2017 stagnieren. Erst ab 2018 dürfte hier wieder ein bescheidenes Wachstum möglich sein.


[1] Dieser Erstratsbeschluss muss gemäss Artikel 5 der Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01) im Legislaturfinanzplan 2017-2019 ausgewiesen werden.


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