Anpassung an EU-Recht: Bundesrat stimmt Verordnungsänderungen zu

Bern, 25.11.2015 - Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die Änderung der Aufzugs-, der Druckbehälter-, der Druckgeräte- und der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung gutgeheissen. Damit wird sichergestellt, dass diese Verordnungen mit dem Recht der EU gleichwertig bleiben. Dies schafft die Basis für die Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU in diesen Produktbereichen.

Die EU-Aufzugsrichtlinie, die EU-Druckbehälterrichtlinie und die EU-Druckgeräterichtlinie wurden an den Neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten angepasst. Um die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Recht und dem Recht der EU im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen  aufrechtzuerhalten, werden sowohl die Aufzugs-, Druckgeräte- und Druckbehälterverordnung als auch die Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung ent-sprechend angepasst. Die revidierten Fassungen treten - abgesehen von der Druckgeräte-verordnung, welche am 19. Juli 2016 in Kraft tritt - am 20. April 2016 in Kraft.

Bei der Aufzugs-, Druckbehälter- und Druckgeräteverordnung werden die Begriffsbestimmungen und die Pflichten der Wirtschaftsakteure angepasst und vereinheitlicht. Die Sicherheitsanforderungen an die Produkte werden nicht geändert.

Die Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung erfährt bezüglich der Subsidiarität und der Mitwirkung der bezeichneten Stellen an den Normungsaktivitäten Anpassungen.

Dank der Anpassung der technischen Vorschriften soll der freie Warenverkehr im Bereich der Aufzüge, der einfachen Druckbehälter und der Druckgeräte zwischen der Schweiz und der EU weiterhin gewährleistet bleiben. Gleichzeitig werden die mit den Konformitätsbewertungen verbundenen Kosten gesenkt, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit in Kauf genommen werden müssen.  


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