Bundesrat verabschiedet Botschaft für automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Australien

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit Australien verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 29. April 2015 bis zum 19. August 2015 war der Bundesbeschluss zur Einführung des AIA mit Australien Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Die Teilnehmer begrüssen die Vorlage grossmehrheitlich.

Das Abkommen Schweiz-Australien soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Australien rechtzeitig abgeschlossen werden. Am 3. März 2015 hatten die Schweiz und Australien eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Rechtlich gesehen werden die beiden Staaten den AIA gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Diese Vorlage wird zurzeit im Parlament beraten.

Beide Parteien erachten die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend. Australien verfügt insbesondere in Bezug auf den Datenschutz über eine ausreichende Gesetzgebung, die den Datenschutz betreffend der Bearbeitung der Daten der betroffenen Personen sicherstellt und ihnen wesentliche Rechte einräumt. Des Weiteren hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereitgestellt, das ihnen erlaubt, ihre steuerliche Situation zu vorteilhaften Bedingungen zu regularisieren. Schliesslich hat sich Australien auch zu Gesprächen über eine mögliche Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereit erklärt.

Die Vorlage wird nun dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Der Bundesrat hatte am 8. Oktober 2014 die Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den AIA mit Partnerstaaten beschlossen, nachdem die Mandate im Vorfeld mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert worden waren. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten wurden in der Folge aufgenommen. Am 19. November 2014 schliesslich hatte der Bundesrat das MCAA unterzeichnet. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wurde durch die Unterzeichnung des MCAA nicht präjudiziert, da die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten der Bundesversammlung separat zur Genehmigung unterbreitet wird, wie es im vorliegenden Fall mit Australien geschieht.


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