Bundesrat will Zusatzkosten im Regionalverkehr auf mehrere Schultern verteilen

Bern, 18.11.2015 - Der regionale Personenverkehr (RPV) wird von den Passagieren rege genutzt: Die Nachfrage stieg seit 2007 um jeweils 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Das führt dazu, dass immer mehr Züge und Busse beschafft werden müssen. Dadurch wird für 2018 bis 2021 ein finanzieller Mehrbedarf von insgesamt rund 880 Millionen Franken erwartet. Der Bundesrat hat heute entschieden, dass diese Kosten durch Effizienzsteigerungen bei den Bahn- und Busunternehmen, von den Passagieren und durch Bund und Kantone aufgefangen werden sollen. Der Bundesrat wird nun eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments vorbereiten.

Der Bundesrat hat heute im Grundsatz entschieden, dass die erwarteten Mehrkosten von insgesamt rund 880 Millionen Franken gemeinsam von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone), den Transportunternehmen und den Passagieren getragen werden sollen. Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Kundinnen und Kunden mit Billettpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt.

Heute bezahlen die Reisenden im RPV durchschnittlich rund 50 Prozent der entstehenden Kosten. Die anderen 50 Prozent werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen. Aufgrund der Finanzlage des Bundes sind aus Sicht des Bundesrats höhere Subventionen nur ergänzend zu den Massnahmen der Transportunternehmen möglich. Unter dieser Bedingung ist er zu einer moderaten Erhöhung der bisher vorgesehenen Mittel bereit.

Der RPV-Verpflichtungskredit des Bundes für die Jahre 2018 bis 2021 soll insgesamt 3,97 Milliarden Franken umfassen - also rund eine Milliarde Franken pro Jahr. Damit beteiligt sich der Bund mit rund 160 Millionen Franken an den Zusatzkosten des RPV in den Jahren 2018 bis 2021.  

Basierend auf diesem Entscheid wird nun eine Botschaft zum RPV-Kredit für die Jahre 2018 bis 2021 erarbeitet, welche nach einem Vernehmlassungsverfahren dem Parlament noch 2016 unterbreitet werden soll. Mittelfristig soll der RPV neu gesteuert und finanziert werden, wozu sich der Bundesrat ebenfalls im Verlaufe des Jahres 2016 äussern wird.


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