Rotes Kreuz: Zeichen und Name besser geschützt

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Reglements betreffend die Verwendung des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes genehmigt. Mit dieser von der Versammlung des Schweizerischen Roten Kreuzes beschlossenen Revision sollen klare Richtlinien für die Verwendung des Zeichens in der Schweiz geschaffen werden.

Das Emblem des Roten Kreuzes ist eines der bekanntesten Zeichen weltweit. Die Bevölkerung vertraut den Organisationen, die es verwenden. In den letzten Jahren wurde das Zeichen jedoch vermehrt von nicht befugten Organisationen und Personen benutzt. Deshalb sind Massnahmen erforderlich, um einer Schwächung des Rotkreuz-Namens und ‑Emblems entgegenzuwirken. Die vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vorgeschlagene Totalrevision des Reglements ist in diesem Zusammenhang zu sehen.

Mit den neuen Bestimmungen wird näher ausgeführt, wie das Zeichen und der Name des Roten Kreuzes durch das SRK verwendet werden dürfen, beispielsweise für die Mittelbeschaffung oder den Versand von Hilfsgütern ins Ausland. Jede Verwendung durch Dritte erfordert eine ausdrückliche Genehmigung. Das Reglement bestimmt ausserdem den Handlungsspielraum des SRK im Fall von Missbräuchen und legt die grafische Gestaltung des Emblems für seine Verwendung durch das SRK fest.

Das Reglement ist mit der Genehmigung durch den Bundesrat heute in Kraft getreten.


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