Bericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsausschusses

Bern, 12.11.2015 - Die Schweiz hat am Mittwoch dem UNO-Menschenrechtsausschuss den vierten periodischen Bericht fristgerecht zugestellt. Dieser wurde vom Bundesrat am 4. November 2015 verabschiedet. Der Bericht beantwortet die vom Ausschuss aufgeworfenen Fragen und wird als Grundlage für die nächste Überprüfung der Schweiz dienen.

Der UNO-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte verpflichtet die Vertragsstaaten, die Situation der Menschenrechte regelmässig überprüfen zu lassen. Als Grundlage für diese Überprüfung hat die Schweiz einen Bericht verfasst, welcher die vom Menschenrechtsausschuss gestellten Fragen thematisiert. Eine mündliche Präsentation des Berichts durch Vertreter der Schweiz und die Bewertung durch die UNO folgen.


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