Auftrag für Abstimmungsanalysen für vier Jahre neu vergeben

Bern, 12.11.2015 - Im Rahmen einer WTO-Ausschreibung hat die Bundeskanzlei den Zuschlag für die Durchführung von wissenschaftlichen Nachbefragungen und Analysen zu eidgenössischen Abstimmungen für vier Jahre erteilt. Zuschlagsempfängerin ist die Schweizer Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften FORS, in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Demokratie Aarau und dem Befragungsinstitut LINK. Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Ausschreibung Kenntnis genommen.

Am 11. November 2015 hat die Bundeskanzlei den Auftrag für die Durchführung von wissenschaftlichen Nachbefragungen und Analysen zu eidgenössischen Abstimmungen der Schweizer Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften FORS, in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Demokratie Aarau und dem Befragungsinstitut LINK, erteilt. Die vertragliche Vereinbarung erfolgt über eine Laufzeit von vier Jahren. Die erste Analyse der Stiftung FORS ist, falls keine Rekurse gegen den Zuschlag eingehen, für die zweite Jahreshälfte 2016 vorgesehen. Das Auftragsvolumen beträgt 1.8 Millionen Franken. Darin enthalten sind die Kosten für die Analyse von 15 Abstimmungen mit insgesamt 50 Vorlagen. Dazu kommt eine Option auf weitere 0.3 Millionen. Franken für allfällige zusätzliche Leistungen wie die Befragung zusätzlicher Personen.

Der Bundesrat hatte die Bundeskanzlei am 2. Juli 2014 beauftragt, für die Erstellung von Abstimmungsanalysen eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Die Ausschreibung wurde am 17. August 2015 auf der Beschaffungsplattform www.simap.ch (Meldungsnummer 129904) publiziert.

An die Auftragnehmerin werden hohe wissenschaftliche Anforderungen gestellt. Die Kriterien für die Nachbefragungen und Analysen wurden von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik und den vier Departementen EDA, EDI, EJPD, EFD erarbeitet. Pro Vorlage werden jeweils 1‘500 Stimmberechtigte telefonisch befragt. Analysebericht, Datenmaterial und Vorgehensweise bei der statistischen Datenauswertung werden veröffentlicht.

Mit systematischen und repräsentativen Nachbefragungen und Analysen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen informiert sich der Bundesrat über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen und gewinnt Erkenntnisse über Motive und Gründe einer Stimmabgabe.

Seit 1987 beteiligt sich der Bund finanziell an den Analysen der „Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen“. Zur Sicherung eines lückenlosen Übergangs wird der bisherige Vertrag der Bundeskanzlei mit der „Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen“ bis maximal Ende 2016 verlängert.


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