Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien

Bern, 11.11.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Albanien verabschiedet und sie den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Die Schweiz und Albanien haben am 9. September 2015 in Tirana ein Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen konnte das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Insbesondere stellt die Aufnahme einer Schiedsklausel die Vermeidung der Doppelbesteuerung sicher. Bei den Lizenzgebühren sieht eine Evolutivklausel vor, dass allenfalls künftig mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene vorteilhaftere Vereinbarungen Albaniens auch für die Schweiz gelten. Schliesslich verhindert eine Klausel gegen Missbrauch, dass die Vorteile des Abkommens von Personen genutzt werden, die keinen Anspruch darauf haben.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben das Abkommen begrüsst. Die Schweiz hat insgesamt 53 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.


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