Tabakproduktegesetz: Jugendliche besser vor den Gefahren des Tabaks schützen
Bern, 11.11.2015 - Das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) hat das Ziel, die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den negativen Folgen des Tabakkonsums zu schützen. In seiner Botschaft an die eidgenössischen Räte schlägt der Bundesrat daher vor, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu verbieten. Das Gesetz sieht zudem eine strengere Regelung im Bereich Werbung und Sponsoring für Zigaretten und andere Tabakprodukte vor. Der Bundesrat erachtet diese Bestimmungen als ausgewogen. Sie gehen weniger weit als die Gesetzgebung der meisten europäischen Länder. Aus wirtschaftlicher Sicht weist das neue Gesetz eine positive Bilanz von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken für die Allgemeinheit und die Unternehmen auf.
Da die meisten Raucherinnen und Raucher (57%) mit unter 18 Jahren zu rauchen beginnen, spielt der Jugendschutz im TabPG eine zentrale Rolle. Das bereits in den meisten Kantonen geltende Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Minderjährige wird auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Werbeformen, die für Kinder und Jugendliche leicht zugänglich sind, werden nur noch eingeschränkt zugelassen. So ist die Werbung für Tabakprodukte auf Plakaten, im Kino und in den Print- und Online-Medien nicht mehr erlaubt. Die Tabakwerbung hat einen grossen Einfluss auf die Jugendlichen, denn sie kann sie dazu verleiten, mit dem Rauchen anzufangen. Die Tabakproduktewerbung durch die Abgabe von Geschenken an die Konsumentinnen und Konsumenten oder für Wettbewerbsgewinne ist nicht mehr zulässig, ebenso das Sponsoring internationaler Anlässe durch die Tabakindustrie.
Im Vernehmlassungsverfahren haben diese Einschränkungen unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Sie werden von den meisten Kantonen begrüsst. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH ist der Ansicht, dass sie nicht weit genug gehen, und hat ein totales Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte verlangt. Demgegenüber haben sich die Tabakindustrie, Economiesuisse und verschiedene Wirtschaftsverbände gegen diese Einschränkungen ausgesprochen. Sie erachten diese als unverhältnismässig und durch den Gesundheitsschutz nicht ausreichend gerechtfertigt. Die politischen Parteien sind unterschiedlicher Meinung.
Angesichts dieser sich widersprechenden Positionen hat der Bundesrat die ausgewogene Linie seines Vorentwurfs grösstenteils beibehalten. Das TabPG übernimmt auf nationaler Ebene gewisse bereits in mehreren Kantonen geltende und bewährte Regelungen. Fünfzehn Kantone verbieten heute die Plakatwerbung, davon vier auch die Werbespots im Kino. Zehn Kantone verbieten den Verkauf von Zigaretten an Minderjährige. Zudem schränken zwei Kantone das Sponsoring von Anlässen durch die Tabakindustrie ein. Tabakwerbung in Form von Plakaten und im Kino ist in allen Nachbarländern der Schweiz ausser in Deutschland verboten.
E-Zigaretten mit Nikotin werden den tabakhaltigen Zigaretten gleichgestellt
Der Bundesrat hat beschlossen, nikotinhaltige E-Zigaretten in der Schweiz zuzulassen, was gleichzeitig erlaubt, gesetzliche Anforderungen insbesondere zur Zusammensetzung, Deklaration und Kennzeichnung festzulegen. Nach heutigem Kenntnisstand sind E-Zigaretten weniger gesundheitsschädigend als Tabakzigaretten und können eine Alternative für Raucherinnen und Raucher sein. Hingegen werden E-Zigaretten den gleichen Einschränkungen bei der Werbung und dem Verkauf an Minderjährige unterstellt, womit vermieden werden kann, dass Jugendliche nikotinabhängig werden. Alle E-Zigaretten mit und ohne Nikotin fallen unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen und werden von den Orten verbannt, wo bereits ein Rauchverbot besteht.
Wirtschaftliche Auswirkungen des neuen Gesetzes
Aus wirtschaftlicher Sicht weist das TabPG eine sehr positive Bilanz auf. Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) würden die im Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen den Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung senken, was zu geschätzten Einsparungen von jährlich rund 400 bis 600 Millionen Franken führen würde. Die durch den Entwurf des TabPG verursachten und hauptsächlich von der Tabakindustrie getragenen Kosten würden bei Weitem kompensiert durch einen Rückgang der Gesundheitskosten und der Abwesenheiten am Arbeitsplatz, da die mit dem Tabakkonsum verbundenen Krankheiten und Todesfälle zurückgingen. Zudem würden die nicht mehr für Zigaretten getätigten Ausgaben auf andere Wirtschaftszweige übergehen.
Weltweit sterben jedes Jahr über 5 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind es rund 9500 Personen, das sind fast 15 Prozent der Todesfälle. Die Hälfte der Menschen, die regelmässig rauchen, sterben vorzeitig. Rauchen fördert das Auftreten der meisten nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Atemwegserkrankungen. Die nichtübertragbaren Krankheiten waren 2011 Ursache von 80 Prozent der direkten Gesundheitskosten in der Höhe von 51,7 Milliarden Franken. 2014 waren 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung Raucherinnen und Raucher. Nach einem deutlichen Rückgang seit den 2000er-Jahren hat sich dieser Anteil seit 2011 praktisch nicht mehr verändert.
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