Internationaler Austausch von Aufsichtsbehörden zur Sicherheit von Güterzügen

Bern, 06.11.2015 - Vertreter der für die Eisenbahnsicherheit zuständigen Aufsichtsbehörden von acht Ländern haben sich am 5. November 2015 in Basel zum Erfahrungsaustausch getroffen. Das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) organisierte Treffen war das erste seiner Art. Mit diesem Anlass setzt sich das BAV für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei den Kontrollen von Güterzügen ein.

Mit etwa siebzig Prozent macht der Transitverkehr den Löwenanteil des Güterverkehrs auf der Schiene in der Schweiz aus. Deshalb ist es für das BAV unabdingbar, enge Beziehungen mit seinen ausländischen Partnerbehörden, besonders denjenigen entlang der wichtigen Schienengüterverkehrskorridore, zu pflegen. Für die Fachleute des BAV sind diese Kontakte und der Informationsaustausch sehr wichtig. Sie haben in den letzten Jahren ein internationales Netzwerk aufgebaut und verschiedentlich gemeinsam mit anderen nationalen Aufsichtsbehörden Betriebskontrollen von Güterzügen durchgeführt. Damit können sie einen Einblick in die Praktiken und die Prozesse anderer Aufsichtsbehörden gewinnen und diese für die schweizerischen Anliegen sensibilisieren.

Als Erweiterung dieser Zusammenarbeit hat das BAV nun seine ausländischen Partner zu einem ersten internationalen Fachaustausch eingeladen. Am 5. November 2015 wurden in Basel die Vertreter der Aufsichtsbehörden Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Luxemburgs, Belgiens, der Niederlande und des Kosovo empfangen. Der Vormittag war Präsentationen und dem Erfahrungsaustausch gewidmet. Am Nachmittag begaben sich die Teilnehmenden zur Serviceanlage von SBB Cargo. Diese ist für den Unterhalt von einer grossen Anzahl von Güterwagen verantwortlich.

Sicherheit hat für das BAV hohe Priorität

Die Sicherheitsaufsicht im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr ist eine Kernaufgabe des BAV. Seine Aufsicht erstreckt sich von der normativen Ebene (Ausarbeitung von Vorschriften), über die präventive Ebene (Erteilung von Inbetriebnahme-, Betriebs- und Baubewilligungen) bis hin zur betrieblichen Ebene (Audits und Betriebskontrollen vor Ort). Halten Unternehmen die Sicherheitsnormen nicht ein, verlangt das BAV Korrektur. In besonders schweren Fällen kann es die sofortige Betriebseinstellung einer Anlage anordnen oder die Nutzung eines Fahrzeugs untersagen.

Als Aufsichtsbehörde führt das BAV risikoorientierte Stichproben durch. Im Jahr 2014 überprüfte es 7124 Güterwagen, mehr als dreimal so viel wie noch 2007. Die Fachspezialisten des BAV prüfen insbesondere, ob sich die Wagen in technisch einwandfreiem Zustand befinden (beispielsweise Zustand der Räder und Achsen) und ob die Waren korrekt auf die Güterzüge verladen wurden (beispielsweise Befestigung der Planen).


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