Steuerstrafrecht: Bundesrat stellt Revision zurück

(Letzte Änderung 04.11.2015)

Bern, 04.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Revision des Steuerstrafrechts zurückzustellen. Derzeit bestehen geringe Erfolgschancen für dieses Projekt. Hingegen soll die Reform der Verrechnungssteuer vorangetrieben werden.

Eine Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts, die bestehende Schwächen des geltenden Rechts beheben würde, sollte ursprünglich bis Ende 2015 vorliegen. Massnahmen dazu sollten insbesondere die Aufhebung der doppelten Bestrafung, einheitliche Verfahrensbestimmungen und erweiterte Untersuchungsmittel in Steuerstrafverfahren sein.

Derzeit sind die politischen Erfolgschancen für das Gelingen der Reform gering. Bereits die Vernehmlassung zur geplanten Revision wurde kontrovers aufgenommen. Als eine Reaktion darauf wurde im Juni 2013 die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ («Matter-Initiative») lanciert. Die Initiative will die Auskunftspflichten Dritter einschränken und das inländische Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben. Hinzu kommt, dass mit der Reform für alle Steuerstrafverfahren das derzeit geltende Verwaltungsstrafgesetz massgeblich wäre. Diesbezüglich hat das Parlament aber eine Totalrevision bzw. Ablösung dieses Gesetzes in Auftrag gegeben.

Fokus auf Verrechnungssteuerreform

Stattdessen will der Bundesrat die derzeit sistierte Reform der Verrechnungssteuer vorantreiben. Das heutige System bringt volkswirtschaftliche Nachteile mit sich und erreicht auch das Ziel der Steuersicherung im Inland nur beschränkt. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen, die entsprechende Reformvorschläge entwickelt. In der Expertengruppe sollen Vertreter des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft mitwirken. Ziel ist es, dass der Bundesrat möglichst rasch nach erfolgter Volksabstimmung über die «Matter-Initiative» über das weitere Vorgehen entscheiden kann.

Sind die steuerpolitischen Weichen in Bezug auf die Verrechnungssteuer und das inländische Bankgeheimnis gestellt, verbessert sich auch die Ausgangslage für die Fortführung der Steuerstrafrechtsrevision.

 


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