Erschütterungs- und Körperschallmessungen in Hausen

Bern, 30.06.2006 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entlang der SBB-Doppelspurlinie in Hausen (AG) Erschütterungs- und Körperschallmessungen angeordnet. Aufgrund der Resultate der Messungen wird bis im nächsten Frühling entschieden werden, ob und in welchem Umfang die SBB die Strecke sanieren muss.

Im Jahr 1992 genehmigte das BAV den Ausbau der Strecke Brugg – Othmarsingen auf Doppelspur, welche zwei Jahre später in Betrieb genommen wurde. Wie vom BAV angeordnet, ermittelte nach der Inbetriebnahme ein unabhängiges Ingenieurbüro die durch den Eisenbahnverkehr verursachten Erschütterungs- und Körperschallimmissionen. Aufgrund der Messergebnisse und einer Verkehrsprognose für das Jahr 2000 konnten Richtwertüberschreitungen sowohl zum damaligen Zeitpunkt als auch für den Prognosehorizont ausgeschlossen werden.  

Der Zugsverkehr nahm dann aber stärker zu, als von der SBB angenommen, weshalb die Gemeinde Hausen verlangte, die Bahnlinie sei zu sanieren. Das BAV wies dieses Begehren ab, so dass auf Beschwerde der Gemeinde hin die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO INUM) zu entscheiden hatte. Sie verneinte zwar wie das BAV eine Sanierungspflicht der SBB, entschied jedoch, dass die damaligen Prognosen nicht der tatsächlichen Entwicklung entsprachen, weshalb eine Neubeurteilung nötig sei. Der Fall wurde deshalb zur Neubeurteilung an das BAV zurückgewiesen.

Nun hat das BAV einen Experten mit diesen Untersuchungen beauftragt. Er wird an sechs verschiedenen Messorten in Hausen während sechs Stunden Kurzzeitmessungen und an einem Messort zusätzlich eine Langzeitmessung während eines Monats durchführen. Gestützt auf die Messergebnisse kann dann mittels aufwändigen Modellberechnungen ermittelt werden, wo in der Gemeinde Hausen allenfalls die massgebenden Richtwerte bereits heute oder in Zukunft überschritten sein werden. Als Prognosehorizont gilt neu die Zeit nach der Inbetriebnahme der Basistunnel am Gotthard und am Lötschberg.

Am vergangenen Dienstag, 27. Juni 2006, hat der Experte im Beisein von Vertretungen des BAV und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Delegationen des Gemeinderates von Hausen und der SBB über sein Messkonzept sowie die von ihm als geeignet betrachteten Messorte orientiert. Bis Mitte Juli werden diese in Absprache mit der Gemeinde definitiv bestimmt, so dass das BAV anschliessend die betroffenen Grundeigentümer orientieren und der Experte die Messungen im September durchführen kann.

Das Gutachten liegt bis Ende Jahr vor. Anschliessend wird das BAV die Gemeinde Hausen, die SBB sowie die Fachstellen des Bundes und des Kantons Aargau einladen, sich zum Untersuchungsergebnis zu äussern. Werden Richtwertüberschreitungen festgestellt, wird das BAV zu entscheiden haben, ob die vorgeschlagenen Massnahmen technisch und betrieblich möglich und für die SBB wirtschaftlich tragbar sind. Der Entscheid liegt voraussichtlich im Frühjahr 2007 vor.

Begriffserklärungen:

  • Erschütterungen sind Schwingungen, die von einer Anlage ausgehen, sich durch den Untergrund ausbreiten und in Gebäuden auf Menschen einwirken (Immission). Richtwerte für Erschütterungen müssen innerhalb der Gebäude – in der Regel in der Mitte des Fussbodens – eingehalten werden. Mit Spezialgeräten kann die Erschütterung am Fundament, in der Mitte von Fussböden oder Decken gemessen werden.
  • Der abgestrahlte Körperschall entsteht durch die durch Erschütterungen in Schwingung versetzte Gebäudestruktur, d.h. der Körperschall (noch im festen Körper) wird von den raumbegrenzenden Flächen (Wände, Decken, Böden) abgestrahlt und breitet sich dann durch das Medium Luft aus. Er wird vom Menschen über das Gehör wahrgenommen. Die massgebenden Richtwerte müssen in den dem dauernden Aufenthalt von Personen dienenden Räumen eingehalten werden. Zur Messung werden Schallpegelmessgeräte verwendet.


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Bundesamt für Verkehr, Public Affairs, 031 322 36 43


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