Bundesrat verabschiedet erste Massnahmen zur administrativen Vereinfachung
Bern, 28.10.2015 - Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 das landwirtschaftliche Verordnungspaket Herbst 2015 verabschiedet. Zentrale Elemente sind Massnahmen zur administrativen Vereinfachung und Anpassungen am System der Standardarbeitskräfte (SAK). Das Paket umfasst 17 Verordnungen des Bundesrates, zwei Verordnungen des WBF und drei Erlasse des BLW.
Als erstes Ergebnis des Projektes „Administrative Vereinfachung" werden 20 Massnahmen zur administrativen Vereinfachung und Entlastung umgesetzt. Sie betreffen insgesamt 10 Verordnungen. Es wird zum Beispiel neu auf die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Übergangsregelung für Erben und Erbgemeinschaften verzichtet und die maximale Bodenbearbeitungstiefe bei der Mulchsaat aufgehoben.
Die Betriebe sollen ihr Potenzial für die Bereitstellung der Biodiversität oder die Produktion von Nahrungsmitteln optimal nutzen. Deshalb werden die Biodiversitätsbeiträge für Flächen mit der tieferen Qualitätsstufe I auf höchstens 50 Prozent der beitragsberechtigten Fläche begrenzt. Dies hilft auch unerwünschte Beitragsmaximierungen zu verhindern.
Am 20. Juni 2014 hat der Bundesrat den Bericht „Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte" in Erfüllung des Postulats Leo Müller (12.3906) verabschiedet. Mit dem Verordnungspaket werden erste Massnahmen umgesetzt. Einerseits werden SAK-Faktoren an den technischen Fortschritt angepasst. Anderseits werden für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen Zuschläge eingeführt. Schliesslich wird die für die Berechnung der SAK-Faktoren unterstellte Normarbeitszeit von jährlich 2‘800 auf 2‘600 Stunden herabgesetzt.
Mit der neuen Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft setzt der Bund die relevanten internationalen Verpflichtungen auf nationaler Ebene um.
Adresse für Rückfragen
Conrad Widmer, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Leiter Fachbereich Agrarpolitik,
Tel. 058 462 26 07; conrad.widmer@blw.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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