Bürgerrechtsverordnung: Note ungenügend

Bern, 15.10.2015 - 2014 hat das Parlament ein neues Bürgerrechtsgesetz geschaffen, welches die Einbürgerung in vielerlei Hinsicht erschwert. Auch die Verordnung zu diesem Gesetz erhält von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM keine guten Noten: zu viel Ermessensspielraum, zu kompliziert, zu wenig transparent.

Erstmals soll es eine Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz geben. Ein entsprechender Entwurf ist in der Vernehmlassung. Er umfasst 31 Artikel und regelt die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung durch den Bund im Rahmen der ordentlichen Einbürgerung und die Gewährung der erleichterten Einbürgerung. Integrationskriterien und weitere Voraussetzung werden detailliert beschrieben und geregelt.

Die EKM hat 2012 Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht gemacht und sich dabei für ein «einfaches, transparentes und professionelles Einbürgerungsverfahren» ausgesprochen. Diese Anforderungen sieht die Kommission im vorliegenden Entwurf nicht erfüllt. So würde es ihrer Meinung nach genügen zu überprüfen, ob eine Person, die sich einbürgern will, einen Eintrag im Strafregister oder im Betreibungsregister hat und ihre Steuern bezahlt hat. Die Verordnung sieht aber vor, dass auch überprüft werden muss, ob diese Person «die öffentliche Sicherheit und Ordnung» beachtet und «die Werte der Bundesverfassung respektiert». Dies soll vor der Einbürgerung mit der Unterzeichnung einer «Loyalitätserklärung» bekräftigt werden. Bei der Überprüfung dieser Eignungskriterien soll auch die Bereitschaft, diese Vorschriften später zu missachten, einbezogen werden. Bei diesem Punkt zeigt sich nach Ansicht der Kommission am deutlichsten, dass der Verordnungsentwurf den Behörden zu viel Ermessensspielraum einräumt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nicht genügend vor Willkür geschützt.

Zufrieden ist die Kommission mit den Verfahrensfristen, welche das Staatssekretariat für Migration und die kantonalen Behörden einhalten müssen. Demnach dürfte eine erleichterte Einbürgerung nicht mehr länger als ein Jahr dauern. Allerdings sieht die Kommission keine Verbesserungen bei der Transparenz. Sie fordert deshalb, dass Interessierte besser über das Verfahren und die Eignungskriterien informiert werden und Auskunft über den Stand ihres Verfahrens erhalten.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössische Migrationskommission
http://www.ekm.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59100.html