EU anerkennt Schweizer Regeln für Solvenz von Versicherungen als gleichwertig

Bern, 15.10.2015 - Die Europäische Union anerkennt ab 1. Januar 2016 die Schweizer Regulierung und Aufsicht betreffend Privatversicherer (u.a. Swiss Solvency Test, SST) als gleichwertig (äquivalent) mit europäischem Recht. Der formelle Beschluss über die Äquivalenzanerkennung wurde vor kurzem im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 14. Oktober 2015 in Kraft getreten. Der Äquivalenzentscheid vereinfacht die Tätigkeit von Schweizer Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen in der Europäischen Union (EU).

Die EU-Kommission hatte der Schweiz bereits Anfang Juni 2015 die volle und zeitlich unbefristete Äquivalenz ihrer Versicherungsregulierung ab 2016 zugestanden. Da in den darauf folgenden drei Monaten weder das EU-Parlament noch der Ministerrat ein Veto einlegten, konnte der formelle Entscheid Ende September im EU-Amtsblatt publiziert werden und ist ab dem 14. Oktober gültig. Mit der Äquivalenz der Versicherungsregulierung und -aufsicht anerkennt die EU die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA als globalen Gruppenaufseher. EU-Gruppen können zudem für die Gruppensolvenz die Resultate des schweizerischen Solvenztests SST einbeziehen. Positiv wirkt sich die Äquivalenzanerkennung auch auf die Rückversicherer aus. Sie können ihre Kunden in der EU direkt aus der Schweiz bedienen, wobei sie nicht schlechter gestellt sein dürfen als Rückversicherer aus der EU.

„Dieser Entscheid der EU-Kommission ist erfreulich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Versicherungswirtschaft", sagt Botschafter René Weber, Leiter der Abteilung Märkte im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). „Ausserdem können Doppelspurigkeiten in der Aufsicht vermieden werden."


Adresse für Rückfragen

Mario Tuor, Leiter Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59099.html