Vorschriften für Zulassung von Sportbooten aktualisiert

Bern, 14.10.2015 - Der Bundesrat will sicherstellen, dass Sportboote aus der EU ab 2016 in der Schweiz weiterhin im vereinfachten Verfahren zugelassen werden können. Er hat dazu heute die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und die Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren (SAV) an die neue Sportboot-Richtlinie der EU angepasst. Ausserdem wurden weitere Vorschriften zur Schifffahrt aktualisiert.

Der Bundesrat hat heute die schweizerischen Vorschriften zu den Sportbooten per 2016 an die revidierte EU-Sportboot-Richtlinie angepasst. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass Sportboote aus der EU in der Schweiz wie bisher ohne unnötigen Aufwand zugelassen werden können. Gleichzeitig werden die schweizerischen Vorschriften zu den Lärmemissionen der Sportboote sowie zum Schutz der Gewässer den EU-Vorschriften angeglichen, dies mit Ausnahme der Bereiche, wo die schweizerischen Vorschriften strenger sind als in der EU. Jetskis bleiben im Gegensatz zur EU in der Schweiz weiterhin verboten.

Im Rahmen der Revision hat der Bundesrat auch die Vorgaben über die Positionslichter an Bord von Schiffen angepasst. Weiter kann künftig nicht nur für fahrplanmässig verkehrende Kursschiffe mit eidgenössischer Konzession eine Vorrangstellung und damit Vortritt beim Verkehr auf dem Wasser beantragt werden, sondern auch für Fahrgastschiffe, die mit kantonaler Bewilligung Ausflugfahrten oder Rundfahrten durchführen. Überdies dürfen künftig nebst Polizei und Rettungsorganisationen auch gewerbliche Nutzer sowie Forscher Tauchscooter einsetzen. 


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