Bekämpfung von Menschenhandel: Empfehlungen des Europarates für die Schweiz

Bern, 14.10.2015 - Heute veröffentlicht die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ihren ersten Evaluationsbericht für die Schweiz. Die Schweiz begrüsst die Feststellung der GRETA, dass die beteiligten Akteure bereits wichtige Schritte im Kampf gegen den Menschenhandel unternommen haben. GRETA empfiehlt der Schweiz, den Kampf gegen Kinderhandel und die Ausbeutung der Arbeitskraft zu verstärken sowie die Identifikation von Opfern des Menschenhandels zu verbessern.

 

Der Bericht der GRETA evaluiert die Fortschritte der Schweiz bei der Bekämpfung des Menschenhandels und lobt die bereits unternommenen Schritte, insbesondere bei der nationalen und internationalen Koordination. Anhand von Empfehlungen zeigt der Bericht auf, wo noch Handlungsbedarf besteht. Einige wichtige Empfehlungen beinhalten:

  • Vermehrte Anstrengungen bei der Identifizierung von Opfern von Menschenhandel
  • Die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft verstärken, namentlich durch Ausbildung der Arbeitsinspekteure und Erarbeitung von Hilfsmitteln zur Erkennung von Zwangsarbeit
  • Den Schutz von minderjährigen Opfern von Menschenhandel unter Berücksichtigung des Kindeswohls verstärken
  • Die Erkennung von Opfern im Asylverfahren verbessern
  • In allen Kantonen sollen Kooperationsmechanismen gegen Menschenhandel bestehen

Im Evaluationsprozess hat sich GRETA intensiv mit den Schweizer Behörden und der Zivilgesellschaft auseinandergesetzt und deren Rückmeldungen aufgrund der Vorlage des ersten Entwurfes in den Bericht integriert.

Die durch fedpol geführte Geschäftsstelle der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) koordinierte die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden und der NGOs mit der GRETA. Das Steuerungsorgan der KSMM wird sich mit den Empfehlungen der GRETA befassen und sie bei der Erarbeitung des neuen Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP) berücksichtigen.

GRETA und die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der Europarat hat mit seiner Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels das erste rechtlich verbindliche Instrument in Europa geschaffen. Die Schweiz hat das 2008 in Kraft getretene Übereinkommen als 38. Europaratsmitglied ratifiziert. Es trat für die Schweiz am 1. April 2013 in Kraft. Das Übereinkommen hat zum Ziel, alle Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene zu bekämpfen.

GRETA wurde 2009 geschaffen und besteht aus maximal 15 unabhängigen Experten. Diese überprüfen die Umsetzung der in der Konvention festgelegten Massnahmen in den einzelnen Mitgliedsländern. Vertreter des Ministerkomitees des Europarats sowie solche der Vertragsparteien, die nicht Europarat-Mitgliedstaaten sind, bilden gemeinsam den Ausschuss der Parteien. Der Ausschuss der Vertragsparteien wird am 30. November 2015 die im GRETA-Evaluationsbericht formulierten Empfehlungen formell verabschieden. 


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