Strafverfahren gegen FIFA-Präsident eröffnet

Bern, 25.09.2015 - Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat gegen den Präsidenten der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie – eventualiter – wegen Veruntreuung eröffnet.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Joseph Blatter wurde am 24. September 2015 eröffnet wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und – eventualiter – wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB). 

Es besteht dabei einerseits der Verdacht, dass Joseph Blatter am 12. September 2005 mit der CARIBBEAN FOOTBALL UNION (deren Präsident Jack Warner war) einen für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ungünstigen Vertrag abgeschlossen hat. Andererseits besteht der Verdacht, dass Joseph Blatter auch bei der Umsetzung des Vertrages in Verletzung seiner Treuepflichten gegen die Interessen der FIFA resp. der FIFA Marketing & TV AG verstossen hat. 

Zudem wird Joseph Blatter eine treuwidrige Zahlung von CHF 2 Mio. im Februar 2011 an Michel Platini, Präsident der Union of European Football Associations (UEFA),zu Lasten der FIFA vorgeworfen, angeblich für die zwischen Januar 1999 und Juni 2002 geleisteten Dienste. 

Joseph Blatter wurde am 25. September 2015 von Vertretern der Bundesanwaltschaft der Schweiz im Anschluss an eine Sitzung des Exekutiv Komitees der FIFA als Beschuldigter einvernommen. Michel Platini wurde gleichzeitig als Auskunftsperson (Art. 178 StPO) von Vertretern der Bundesanwaltschaft einvernommen. Die Bundesanwaltschaft führte zudem am 25. September 2015 mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine Hausdurchsuchung bei der FIFA in Zürich durch. Dabei wurde auch das Büro des FIFA-Präsidenten durchsucht und Datenmaterial sichergestellt. 

Für den Präsidenten der FIFA, Joseph Blatter, gilt wie für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

 

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