Versicherungsschutz in der freiwilligen Unfallversicherung bleibt erhalten

Bern, 18.09.2015 - Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Sie können aber der freiwilligen Unfallversicherung beitreten, und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind. Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst. Für Selbständigerwerbende liegt er neu bei 66‘690 Franken (früher 63‘000 Franken) und bei 44‘460 Franken für mitarbeitende Familienglieder (früher 42‘000 Franken).

Bereits am 5. November 2014 hat der Bundesrat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung per 1. Januar 2016 von 126‘000 Franken auf 148‘200 Franken zu erhöhen. Damit wird gewährleistet, dass etwa 95 Prozent der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum vollen Lohn versichert sind.

In der freiwilligen Unfallversicherung gilt ein minimaler Schwellenwert, der erreicht werden muss, um sich versichern zu können. Dieser Minimalbetrag des versicherten Verdienstes betrug bisher die Hälfte des Höchstbetrages bei Selbständigerwerbenden und ein Drittel des Höchstbetrages bei Familienmitgliedern.

Nach der deutlichen Anhebung des Höchstbetrages per 1. Januar 2016 müsste der minimale Schwellenwert entsprechend stark erhöht werden. Eine solche Anhebung des Schwellenwertes würde dazu führen, dass sich weniger Personen in der freiwilligen Versicherung nach UVG versichern lassen könnten. Um dies zu vermeiden und den Versicherungsschutz auf dem heutigen Stand zu erhalten, soll der Berechnungsmodus in der Unfallversicherungsverordnung (Artikel 138 UVV) geändert werden.

Die Schwellenwerte für die Selbständigerwerbenden werden neu mit einer Quote von 45 Prozent und für die mitarbeitenden Familienmitglieder mit einer Quote von 30 Prozent des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes definiert. Dies entspricht neuen Minima von 66‘690 (bisher 63‘000) bzw. 44‘460 Franken (bisher 42‘000 Franken).

Die vorgesehene Änderung ist auf breite Zustimmung gestossen. Mehrheitlich begrüsst wird, dass die Schwellenwerte im bisherigen Rahmen bleiben und Berufsgruppen mit tieferen Einkommen auf diese Weise den bisherigen Versicherungsschutz beibehalten können.

 


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