Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 14.3672 vom 1. September 2014: Demonstrationen und Grossanlässe. Bekanntgabe von Internetadressen
Bern, 11.09.2015 - Der Bundesrat wurde von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu prüfen, um die Anonymität von Organisatoren aufzuheben, die übers Internet zu nicht bewilligten Demonstrationen und Grossanlässen aufrufen. Im heute verabschiedeten Bericht erläutert der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen und macht deutlich, dass für den Erlass solcher polizeirechtlichen Regelungen primär die Kantone zuständig sind.
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