Bundesrat will ETH-Gesetz revidieren

(Letzte Änderung 11.09.2015)

Bern, 11.09.2015 - Der Bundesrat hat am 11. September 2015 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Studiengebühren sowie potenzielle Zulassungsbeschränkungen und die wissenschaftliche Integrität.

Die geplanten Änderungen des ETH-Gesetzes, welche dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 unterbreitet werden, lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen.

Anpassung an Corporate-Governance-Vorgaben
Seit dem Jahr 2000 steuert der Bund den ETH-Bereich mit einem Leistungsauftrag, welcher der Genehmigung der Bundesversammlung bedarf. Im Rahmen einer eigenen Initiative hat das Parlament im Jahr 2010 beschlossen, die Steuerung von sogenannt verselbstständigten Einheiten nach einem einheitlichen Modell zu regeln. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat als Eigner diese Einheiten neu über strategische Ziele steuert. Das Parlament seinerseits nimmt die Oberaufsicht wahr und überwacht den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Interessen des Bundes. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Steuerung des ETH-Bereichs mittels strategischer Ziele geschaffen werden.

Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren
Angesichts der markanten Zunahme ausländischer Studierender unter den Studienanfängerinnen und -anfängern soll die bereits bestehende Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung neu auf das erste Semester der Bachelorstudiengänge ausgeweitet werden.

Der ETH-Bereich prüft zurzeit im Kontext der politischen Diskussionen zur notwendigen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz die Einführung eines Bachelorstudiengangs, der den Zugang zum Masterstudium in Medizin an einer kantonalen Universität ermöglichen soll. Falls der Bund einen solchen zukünftigen Studiengang nach dem Medizinalberufegesetz akkreditiert, soll der ETH-Rat ebenfalls die Möglichkeit haben, so wie dies die kantonalen Gesetzgebungen bereits vorsehen, Zulassungsbeschränkungen für alle Studierenden in dieser Fachrichtung zu beschliessen. Dies soll insbesondere den Zweck erfüllen, dass der an anderen Universitäten geltende Numerus Clausus nicht unterlaufen würde.

Zudem soll im Rahmen der Gesetzesrevision die Möglichkeit geschaffen werden, die Studiengebühren für ausländische Studierende maximal auf das Dreifache der Gebühren für inländische Studierende zu erhöhen. Die Kompetenz für die Festlegung der Studiengebühren soll innerhalb dieser Grenzen weiterhin beim ETH-Rat liegen.

Weitere wichtige Gesetzesanpassungen
Mit neuen Bestimmungen soll zudem die Grundlage geschaffen werden, um Verstösse gegen die wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis zu verfolgen und zu ahnden. Angepasst werden sollen auch die Regeln für den Datenaustausch mit in- und ausländischen Organen von Hochschulen bzw. Forschungsförderungs- und Forschungsinstitutionen.

Schliesslich sind die Institutionen des ETH-Bereichs unter Umständen darauf angewiesen, im Rahmen von Forschungsprojekten auch Personendaten und, sowie Persönlichkeitsprofile erfassen und bearbeiten zu können. Auch dafür soll nun die erforderliche Gesetzesgrundlage geschaffen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. November 2015. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sollen in einen Revisionsentwurf einfliessen, der Anfang des kommenden Jahres den eidgenössischen Räten zusammen mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 unterbreitet wird


Adresse für Rückfragen

Silvia Studinger, Vizedirektorin, Leiterin Abteilung Hochschulen
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
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