Bundesrat soll für Abkommen über Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrer zuständig bleiben

Bern, 11.09.2015 - Der Bundesrat soll weiterhin in eigener Kompetenz über Änderungen des internationalen Vertrags entscheiden können, der das Personal des internationalen Strassentransports betrifft. Er hat dem Parlament heute die Botschaft zur Aufhebung der Befristung des entsprechenden Bundesgesetzes unterbreitet.

Die Bundesversammlung hat 1999 das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) genehmigt. Gleichzeitig erliess sie ein Bundesgesetz, welches dem Bundesrat erlaubt, selbständig Änderungen des AETR zu genehmigen oder diesen zuzustimmen. Dieses Gesetz wurde auf 15 Jahre befristet und läuft am 31. Januar 2016 aus.

Das Vertragsänderungsverfahren des AETR sieht eine sehr kurze Einsprachefrist von sechs Monaten vor. Wird innert dieser Frist keine Einsprache erhoben, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Müsste das schweizerische Parlament jeweils über solche Änderungen entscheiden und allenfalls Einspracheverfahren einleiten, wäre diese kurze Frist für die Schweiz kaum einzuhalten. Deshalb ist die bewährte Kompetenzdelegation an den Bundesrat weiterhin sinnvoll und soll künftig unbefristet gelten. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen.

Das AETR-Abkommen regelt grenzüberschreitend die Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Berufschauffeure von Lastwagen und Cars. Diese Thematik wird im Schweizer Landesrecht materiell auf Verordnungsstufe geregelt (Verordnungen über Arbeits- und Ruhezeitvorschriften; ARV1 und 2) und liegt somit auch in der Kompetenz des Bundesrates. Deshalb und weil diese Vorlage die Weiterführung von bundesinternen Zuständigkeiten betrifft, hat sie keine Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, Volkswirtschaft oder Umwelt. Auch für die Chauffeurinnen und Chauffeure ändert sich nichts.


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