Erster deutschsprachiger Kommentar zur UNO-Frauenrechtskonvention

Bern, 03.09.2015 - Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Heute wurde der erste deutschsprachige Kommentar zum Übereinkommen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Der Kommentar leistet einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Umsetzung der internationalen Frauenrechtskonvention in der Schweiz.

„Unsere Länder sind aufgerufen, die Umsetzung des UNO-Übereinkommens weiter voranzutreiben", schreiben Gabriele Heinisch-Hosek, Österreichische Bundesministerin für Bildung und Frauen und Alain Berset, Bundesrat, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern in einem gemeinsamen Vorwort zum Kommentar zum Übereinkommen. Dieser leiste als Instrument für die österreichische und schweizerische Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowie für Nichtregierungsorganisationen einen wichtigen Beitrag. Ausserdem vergleicht er die Umsetzungspraxis in der Schweiz und Österreich.

Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, sagte anlässlich der Vernissage des Kommentars: „Wir sind überzeugt, dass uns der Kommentar als Hilfsmittel für die Praxis dem Ziel einer vollständigen Gleichstellung von Frau und Mann näherbringt."

Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979 gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist zentral für die Verwirklichung der Rechte der Frau sowie der Gleichstellung von Frau und Mann. Bis heute sind dem Übereinkommen 188 Staaten beigetreten. Für die Schweiz ist das CEDAW-Übereinkommen 1997 in Kraft getreten und damit Teil des Bundesrechts geworden.

Wie der 4. und 5. Folgebericht der Schweiz zur Umsetzung der CEDAW-Konvention zeigt, konnten seit der Ratifikation der Konvention wichtige Fortschritte in der Gleichstellung von Frau und Mann erzielt werden. Es bestehen aber nach wie vor Ungerechtigkeiten. So erleben viele Frauen im In- und Ausland Geschlechterdiskriminierungen als Alltäglichkeit. In der Schweiz verdienen viele Frauen noch immer weniger als ihre männlichen Kollegen und sie sind in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Im Durchschnitt werden pro Monat zwei Personen im Bereich der häuslichen Gewalt getötet, drei von vier Opfern sind Frauen.

Der rund 1300 Seiten umfassende Kommentar wird mit finanzieller Unterstützung vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und dem Österreichischen Bundesministerium für Bildung und Frauen gemeinsam herausgegeben von Prof. Dr. iur. Judith Wyttenbach, Institut für öffentliches Recht der Universität Bern, Prof. Dr. iur. Silvia Ulrich, Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität in Linz und Dr. iur. Erika Schläppi.


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