Bahninfrastruktur: Bund und SBB einigen sich auf Leistungsvereinbarung für 7,6 Milliarden

Bern, 03.09.2015 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB haben sich auf einen Zahlungsrahmen von 7,632 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarung 2017 bis 2020 geeinigt. Dies sind 15 Prozent mehr als in der Leistungsvereinbarung 2013 bis 2016. Der höhere Zahlungsrahmen basiert auf der Notwendigkeit, mehr präventiven Unterhalt zu machen und auf dem Verkehrs- und Anlagenwachstum. Die SBB kann beim BAV bei nachgewiesenem Bedarf Zusatzmittel beantragen, um die Pünktlichkeit zu gewährleisten und auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

Für die Leistungsvereinbarung (LV) 2017 bis 2020 resultiert gemäss Einigung von BAV und SBB ein Zahlungsrahmen von insgesamt 7,632 Milliarden Franken. Der finanzielle Rahmen für Betrieb, Erhalt und Erneuerung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017 bis 2020 beträgt 7,361 Milliarden Franken. Hinzu kommen 271 Millionen Franken für zusätzliche Projekte wie die Ausbauten der Bahnhöfe in Altdorf, Givisiez und Weinfelden. Zudem kann veränderten rechtlichen Grundlagen Rechnung getragen werden. Diese betreffen die Finanzierung von Fahrzeugen der Bahninfrastruktur, von Bahnstromanlagen und Knotenbahnhöfen oder die Verbilligung von Trassen.

Mit dem vereinbarten Zahlungsrahmen stehen der SBB 15 Prozent mehr Mittel zur Verfügung als in der LV 2013 bis 2016. Der gestiegene Mittelbedarf basiert auf der Notwendigkeit, mehr präventiven Unterhalt zu machen, sowie auf der steigenden Netzauslastung. Die Bruttotonnenkilometer nehmen gegenüber der laufenden LV-Periode um 9 Prozent zu, die Trassenkilometer um 4 Prozent. Hinzu kommen neue Infrastrukturanlagen wie die Basistunnel der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und die 4. Teilergänzung der Zürcher S-Bahn. Die Zahl der Anlagen im Tunnelbau steigt um 54 Prozent. Eine externe Expertise hat den finanziellen Mehrbedarf bestätigt.

Angesichts des stark gestiegenen Bedarfs ist der vereinbarte Finanzrahmen aus Sicht der SBB trotz mehr Mitteln eng. Zur Sicherstellung der Pünktlichkeit und um insbesondere im Bereich Fahrbahn auf Unvorhergesehenes reagieren zu können, kann die SBB in der LV-Periode 2017 bis 2020 beim BAV bei nachgewiesenem Bedarf zusätzliche Mittel beantragen. Die SBB schätzt das Risiko für den Zusatzbedarf auf 200 Millionen Franken ein. Sie wird die Effizienz im Unterhalt weiter steigern, etwa indem Unterhaltsarbeiten möglichst gebündelt und in längeren Bauintervallen ausgeführt werden; für die Kunden werden Ersatzangebote zur Verfügung gestellt, und sie werden frühzeitig über diese informiert.

Abgestimmt auf den vereinbarten Zahlungsrahmen wird die SBB bis Ende Oktober die definitive Offerte für die Leistungsvereinbarung 2017-2020 erarbeiten. Den Zahlungsrahmen für diese Leistungsvereinbarung wird der Bundesrat nach einer  Anhörung dem Parlament unterbreiten. Nebst den Zahlungen an die SBB sind darin auch diejenigen an die Privatbahnen enthalten.


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