Der Schweizer Zolltarif wird angepasst

Bern, 28.06.2006 - Aufgrund der revidierten Nomenklatur des Weltzollrats (WZO) muss der Schweizer Zolltarif angepasst werden, wobei die Zollbelastung der Waren unverändert bleibt. Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung der Änderung zugestimmt und sie auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen Nomenklatur der Weltzollorganisation (WZO) mit Sitz in Brüssel. Der zwischenstaatlichen Organisation gehören über 120 Länder an - darunter sämtliche Industrienationen und die Schweiz. Das "Harmonisierte System", wie diese internationale Nomenklatur heisst, findet Anwendung bei Handelsabkommen, dient als Warenliste für den Zoll, internationale Transporte, Statistiken usw. Damit diese mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird sie periodisch (normalerweise alle 4 - 5 Jahre) angepasst. Die Mitgliedstaaten sind völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen in ihre nationalen Zolltarife einzubauen.

Mit der vorliegenden Revision werden insbesondere die Zollkapitel im Bereich der Computer, der Drucker, der Handys, der Unterhaltungselektronik und der Halbleitertechnologie (Kapitel 84, 85 und 90) modernisiert. Dies, um eine bessere Übereinstimmung mit den Normen herbeizuführen, die in der Wirtschaft gelten. Die zolltarifarische Einreihung derartiger Güter wird einfacher. Die Zollbelastung der Waren bleibt unverändert. Weiter werden neue Nummern für gewisse, von der Rotterdamer Konvention erfasste, umweltbelastende Waren geschaffen. Die Änderungen können auf dem Internet unter www.ezv.admin.ch (Zollinformation Firmen, Zolltarif tares) eingesehen werden.

Der Schweizer Zoll hat bei dieser Revision, unter stetiger Konsultation der Wirtschaftskreise, aktiv mitgewirkt. Die nächste Revision ist für das Jahr 2012 vorgesehen.


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Erwin Hurni, Oberzolldirektion, Tel. 031/ 322 65 92



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