Neue Finanzierung der höheren Berufsbildung stösst auf positives Echo

Bern, 02.09.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung zur Kenntnis genommen. Die geplante Einführung einer Bundesfinanzierung zugunsten von Absolvierenden vorbereitender Kurse auf eidgenössische Prüfungen wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Die Teilrevision des Gesetzes und die notwendigen Kredite werden dem Parlament 2016 mit der BFI-Botschaft 2017-2020 unterbreitet werden.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das der Bundesrat Ende August 2014 beschlossen hatte, ist eine stärkere finanzielle Unterstützung der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen vorgesehen. Damit soll die finanzielle Belastung für alle Studierenden auf der tertiären Bildungsstufe angeglichen und die höhere Berufsbildung gestärkt werden.

Die Vernehmlassung dauerte bis am 21. April 2015. Es gingen rund 160 Stellungnahmen ein. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsste die Stossrichtung der Revision. Die Milderung der finanziellen Belastung der Studierenden, der Bedarf nach einer Bundesregelung und die direkte Ausrichtung der Beiträge an die Teilnehmenden von Vorbereitungskursen waren weitgehend unbestritten.

Unterschiedlich beurteilt wurden der vorgesehene Beitragssatz von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren sowie der Bundesanteil an den gesamten Ausgaben der öffentlichen Hand für die Berufsbildung von einem Viertel, der auch nach der Einführung des neuen Finanzierungssystems nicht verändert werden soll. Unterschiedliche Auffassungen gibt es zudem zu einzelnen Vollzugsfragen; diese werden indes nicht auf Gesetzesstufe, sondern erst später auf Verordnungsstufe geregelt. Die Stellungnahmen zur Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes sind auf www.sbfi.admin.ch einsehbar.

Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Gesetzesvorlage und die notwendigen Finanzbeschlüsse 2016 im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 dem Parlament zu unterbreiten.

Daneben hat der Bundesrat auch bereits Eckwerte für die später folgende Anpassung der Berufsbildungsverordnung definiert. Diese werden zusammen mit den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zu Vollzugsmodalitäten in die Vorbereitung der Verordnungsanpassung einfliessen.


Adresse für Rückfragen

Rémy Hübschi, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung,
Tel. 058 462 21 27, remy.huebschi@sbfi.admin.ch



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Der Bundesrat
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