Ratifizierungsprozess zur E-Government-Strategie Schweiz und zur öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung gestartet

Bern, 27.08.2015 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner Sitzung vom 26. August 2015 die neuen Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ab 2016 zur Ratifizierung per Ende 2015 freigegeben. Die weiterentwickelte E-Government-Strategie wird dem Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie dem Schweizerischen Städte- und dem Schweizerischen Gemeindeverband zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Bundesrat und die KdK entscheiden zudem Ende Jahr über die Verabschiedung der überarbeiteten öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung (2016 – 2019).

Seit 2008 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz im Rahmen eines gemeinsamen Programms voran. Der Zusammenarbeit liegt eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zugrunde, welche die Organisation und Finanzierung des Programms regelt. Da diese noch bis Ende 2015 gültig ist, hatte der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Ende 2013 seiner Geschäftsstelle den Auftrag zur Weiterentwicklung der bisherigen Grundlagen erteilt. In der Konsultation von Februar bis Juni 2015 ergriffen Bund, Kantone und Gemeinden die Gelegenheit, zur weiterentwickelten E-Government-Strategie, zur überarbeiteten Rahmenvereinbarung und zum neuen Umsetzungskonzept Stellung zu nehmen. Auf Basis dieser Rückmeldungen hat die Geschäftsstelle gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus E-Government-Fachleuten aller Staatsebenen die drei Dokument finalisiert.

Fokussierung bei der Umsetzung der gemeinsamen E-Government-Anstrengungen

Die weiterentwickelte E-Government-Strategie strebt transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung an. Sie sieht eine Fokussierung der gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden vor. Ein Schwerpunktplan, der wenige national und strategisch bedeutsame Projekte und dauerhafte Aufgaben («Leistungen») umfasst, ersetzt den bisherigen Katalog priorisierter Vorhaben sowie den E-Government-Aktionsplan. Im Schwerpunktplan geführt werden Projekte, die aus Sicht aller Staatsebenen von Bedeutung sind. Dazu gehören Behördenleistungen für die Bevölkerung wie die elektronische Meldung der Adressänderung sowie für die Unternehmen, z.B. die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer. Das Hauptaugenmerk des ersten Schwerpunktplans (2016 - 2019) wird voraussichtlich auf dem Aufbau von E‑Government-Basisinfrastrukturen, wie z.B. der elektronischen Identität, liegen. Der definitive Schwerpunktplan wird bis Anfang 2016 vom Steuerungsausschuss verabschiedet.

Engere Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen

Der Steuerungsausschuss wird neu durch einen Planungsausschuss ergänzt und so entlastet. Letzterer setzt sich aus E-Government-Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammen. Die neue Organisation von E-Government Schweiz stärkt die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden auf politischer und fachlicher Ebene. Die gemeinsamen E-Government-Anstrengungen finanzieren Bund und Kantone ab 2016 jährlich im Umfang von 5 Millionen Franken. Die neu mehrjährige Finanzplanung im Rahmen des Schwerpunktplans und die Umsetzung der strategischen Projekte und Leistungen über Leistungsvereinbarungen ermöglichen eine wirkungsvollere Steuerung der Umsetzung der E‑Government-Strategie Schweiz.

Ratifizierung der Grundlagen per Ende 2015

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat von der Finalisierung der E‑Government-Strategie und der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung gemäss den Rückmeldungen aus der Konsultation Kenntnis genommen und die Dokumente zur Ratifizierung freigegeben. Gleichzeitig wird Bund, Kantonen und Gemeinden der erste Entwurf des Schwerpunktplans zur Information vorgelegt. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) entscheiden per Ende 2015 über die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. Die E-Government-Strategie soll per Ende 2015 von Bundesrat, KdK sowie dem Schweizerischen Städte- und dem Schweizerischen Gemeindeverband verabschiedet werden.


Adresse für Rückfragen

Anna Faoro, Kommunikationsverantwortliche E-Government Schweiz, Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Tel. +41 58 465 12 28, anna.faoro@isb.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58481.html