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Veröffentlicht am 19. August 2015

Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz geht in die Vernehmlassung

Bern, 19.8.2015 - Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Der Bundesrat hat am Mittwoch für den Entwurf zur entsprechenden Bürgerrechtsverordnung die Vernehmlassung eröffnet. Die neue Verordnung regelt insbesondere die für eine Einbürgerung massgebenden Integrationskriterien sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit. Zudem werden die Gebühren des Bundes angepasst.