Ausschreibung Abstimmungsanalysen erfolgt

Bern, 17.08.2015 - Am 17. August 2015 hat die Bundeskanzlei den Auftrag für die Nachbefragungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen auf simap.ch ausgeschrieben. Ziel ist es, die Vox-Analysen bis Ende 2016 abzulösen.

Seit 1987 beteiligt sich der Bund finanziell an den Abstimmungsanalysen der «Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen». Er kommt damit seiner gesetzlichen Pflicht nach, sich über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen zu informieren. Mit systematischen und repräsentativen Nachbefragungen und Analysen zu eidgenössischen Vorlagen gewinnt der Bund Erkenntnisse über die Motive und Gründe für die Stimmabgabe. Die «Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen» besteht aus dem Forschungsinstitut gfs.bern, das die Daten erhebt, sowie den politikwissenschaftlichen Instituten der Universitäten Zürich, Bern und Genf, welche die Daten im Turnus auswerten und interpretieren.

2014 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, eine WTO-Ausschreibung für die Abstimmungsanalysen für vier Jahre durchzuführen. Am Projektteam für diese Ausschreibung haben Spezialisten aus den Bereichen Statistik, Kommunikation, Datenschutz, Recht, Politische Rechte und IT-Sicherheit mitgearbeitet. Im Projektausschuss sind nebst der Bundeskanzlei das Bundesamt für Statistik sowie drei Departemente (EDA, EDI, EFD) vertreten. Im Sinne einer Übergangslösung wird die Bundeskanzlei den Vertrag mit der «Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen» bis maximal Ende 2016 verlängern.

Daten, Methoden und Resultate sind offenzulegen
Am 17. August 2015 hat die Bundeskanzlei den Auftrag für die Abstimmungsanalysen auf der Beschaffungs-Plattform www.simap.ch ausgeschrieben. Ziel der Ausschreibung ist es, über systematische und repräsentative Aussagen zu den Themen Stimmverhalten, Stimmmotive, Partizipation, Meinungsbildung und Bedeutung der Vorlage zu verfügen. Die Auswertungen der einzelnen Abstimmungsvorlagen müssen vergleichbar sein. Die anonymisierten Daten, Methoden, Arbeitsschritte und Resultate der Nachbefragungen und -untersuchungen müssen für Medien, Verbände, Wissenschaft und Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

Die Ausschreibung dauert 50 Tage. Ziel ist es, dass der Bundesrat seinen Vergabeentscheid bis Ende 2015 trifft. Der Entscheid ist vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.


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