Anstellungsbedingungen des Bundespersonals werden angepasst

Bern, 12.08.2015 - Der Bundesrat hat, um den Bundeshaushalt zu entlasten und die Handlungsspielräume im Personalbereich zu erweitern, sechs Massnahmen im Personalbereich beschlossen. Die Spitzen der Personalverbände sind von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf über die geplanten Massnahmen vorinformiert worden. Die Massnahmen sind Teil der Anstrengungen des Bundesrates, den Haushalt zu stabilisieren. Die Massnahmen im Personalbereich entlasten den Bundeshaushalt ab 2016 jährlich um rund 30 Millionen Franken.

Der Bundesrat hat sechs besoldungsseitige Massnahmen beschlossen, die direkte Auswirkungen auf die Anstellungsbedingungen der rund 37‘000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung haben. Damit kann der Bundeshaushalt jährlich um rund 30 Millionen Franken entlastet werden. Die folgenden drei Massnahmen in den Bereichen Lohnentwicklung, Leistungs- und Treueprämie können mittels Verordnungsänderungen umgesetzt werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

Die Massnahmen im Einzelnen

Individuelle Lohnentwicklung: Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt eine individuelle Lohnentwicklung für jene Mitarbeitenden, die noch nicht das Maximum ihrer Lohnklasse erreicht haben. Der Bundesrat senkt die mögliche Lohnentwicklung je nach Beurteilungsstufe um 0,5 bis zwei Prozent. Damit beträgt beispielsweise bei einer sehr guten Beurteilung die höchste, mögliche Lohnentwicklung drei Prozent (bisher fünf Prozent). Die Lohnentwicklung im 2016 gestützt auf die Beurteilungsperiode 2015 erfolgt bereits nach den neuen Werten.

Leistungsprämie: Die Leistungsprämie kann aktuell maximal 15 Prozent des Höchstbetrags der vertraglich vereinbarten Lohnklasse pro Kalenderjahr und Mitarbeitenden betragen. Der Höchstbetrag wird neu auf zehn Prozent des jeweiligen Lohnklassenmaximums gesenkt. Gleichzeitig werden die Mittel, die im Personalvoranschlag für die Leistungsprämien vorgesehen sind, von 0,7 auf 0,5 Lohnprozente gesenkt.

Treueprämie: In der Bundesverwaltung werden ab dem fünften Dienstjahr im 5-Jahres-Rhythmus Treueprämien gewährt. Die Treueprämie nach fünf Jahren wird gestrichen.

Die folgenden drei Massnahmen in den Bereichen Lohnsystem, berufliche Vorsorge und Überbrückungsrenten bedürfen vor der Umsetzung noch vertiefterer Abklärungen:

Neues Lohnsystem: Der Bundesrat wird in seine neue Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019 - sie wird derzeit vorbereitet - die Schaffung eines neuen Lohnsystems aufnehmen. Dieses soll ohne Automatismus und ohne Ortszuschlag auskommen. Darüber hinaus sollen die Leistungskomponenten des heutigen Systems überprüft werden.

Berufliche Vorsorge: Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind heute in drei Vorsorgeplänen bei PUBLICA versichert. In Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Organ des Vorsorgewerks Bund soll der Kaderplan 2 (Lohnklassen 30-38) in den Kaderplan 1 (Lohnklassen 24-29) integriert werden. Dabei ist eine angemessene Übergangsfrist für diejenigen Mitarbeitenden vorzusehen, die beim Primatwechsel bereits dabei waren und kurz vor dem Pensionierungsalter stehen. Von dieser Massnahme sind rund 1‘000 Mitarbeitende betroffen.

Überbrückungsrente: Im Rahmen der nächsten Revision des Bundespersonalgesetzes soll der Anspruch auf eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung der Überbrückungsrente aufgehoben werden. Das EFD prüft die Auswirkungen der Revision auf die tieferen Lohnklassen.


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