Weko untersucht Preisempfehlungen bei drei Hors-Liste-Medikamenten

Bern, 27.06.2006 - Für Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden, bestehen keine staatlich/gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise. Trotzdem machen die Herstellerinnen solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat daher am 26. Juni 2006 eine Untersuchung über die Preisbildung bei drei Hors-Liste-Medikamenten eröffnet.

Die Vorabklärung des Sekretariats der Weko hat ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Herstellerinnen Preisempfehlungen für ihre nicht kassenpflichtigen Arzneimittel (ca. 4'000 sog. Hors-Liste-Medikamente) bekannt gibt. Die Preisempfehlungen werden zum Teil auf den Webseiten der Herstellerinnen direkt oder auf Datenbanken der e-mediat AG publiziert. Da eine grosse Mehrheit der Apotheker/innen diese Preisempfehlungen einhält, sind die Preise für die Konsumenten fast überall gleich hoch. Dies könnte eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darstellen.


Da die Preisempfehlungen für drei Medikamente gegen die erektile Dysfunktion (Viagra, Levitra, Cialis) nicht nur weitgehend übernommen werden, sondern auch sehr ähnlich sind, wird die Untersuchung gegen die Herstellerinnen Pfizer AG, Bayer AG und Eli Lilly SA eröffnet.


Von der Untersuchung betroffen sind auch die Apotheker/innen, die selbstdispensierenden Ärzt/innen, die Grossistinnen und die e-mediat AG.


Die Eröffnung von weiteren Untersuchungen beim Vorliegen solcher Preisempfehlungen bleibt vorbehalten.


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