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Veröffentlicht am 12. August 2015

Bundesrat beantragt Änderung des Steuerorts von Maklerprovisionen

Bern, 12.8.2015 - Maklerprovisionen aus Grundstückvermittlungen sollen künftig am Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz besteuert werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zu einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) eröffnet. Er setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.