Bund will Engpässe bei Versorgung mit Heilmitteln verhindern

Bern, 12.08.2015 - Engpässe in der Versorgung mit Heilmitteln sollen künftig frühzeitig erfasst werden. Nach dem Grundsatzentscheid im Juni 2014 zum Aufbau einer Informations- und Koordinationsplattform hat der Bundesrat heute die Einzelheiten in einer Verordnung geregelt und damit grünes Licht für die Einführung einer Meldepflicht gegeben. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Die Informations- und Koordinationsplattform wird als Meldestelle ausgestaltet, die vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) betrieben wird. Sie soll im Sinne eines Frühwarnsystems eine rasche Erfassung der Versorgungsstörungen und die Einleitung geeigneter Massnahmen ermöglichen, falls die Wirtschaft die Situation nicht selbst bewältigen kann. Die Verordnung legt die Voraussetzungen der Meldepflicht, die Art der Erfassung, den Inhalt und die Form der Meldungen, die Aufgaben der Meldestelle sowie den Umgang mit den geschützten Daten fest.

Mit der Inkraftsetzung dieser Verordnung wird die Pharmaindustrie verpflichtet, Engpässe zu melden, falls eine Dosierungsstärke eines lebenswichtigen und versorgungskritischen Humanarzneimittels während voraussichtlich länger als 14 Tagen nicht verfügbar sein wird. Die Firmen informieren die Meldestelle über vorhersehbare (z.B. Betriebsrevisionen oder andere technische Gründe) sowie unvorhersehbar eingetretene Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche.

Der Meldepflicht unterstellt werden versorgungskritische Wirkstoffe, bei denen keine oder nur eine beschränkte Substitution möglich ist und die in den letzten drei Jahren von einem Versorgungsengpass betroffen waren, beispielsweise ausgewählte Arzneimittel für Onkologie und Anästhesie sowie Antibiotika und Impfstoffe (detaillierte Liste im Anhang der Verordnung).

Die eingegangenen Informationen werden von einem multidisziplinären Fachausschuss analysiert, mit dem Ziel, situationsgerechte und zielgerichtete Massnahmen zu empfehlen. Im Fachausschuss vertreten sind Bund, Kantone, Leistungserbringer sowie die Pharmaindustrie. Damit sollen möglichst kurze Entscheidungsprozesse gewährleistet werden.

Die gemeldeten Daten stehen nur jenen Organen zur Verfügung, welche direkt in die Problemlösung involviert sind. Die Meldestelle wird aber die Gesundheitsbehörden des Bundes und der Kantone sowie die betroffenen Leistungserbringer über die Engpässe und die vom Fachausschuss empfohlenen Massnahmen informieren.


Adresse für Rückfragen

Fosca Gattoni Losey,
stv. Leiterin Geschäftsstelle Bereich Heilmittel,
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
Tel. 058 462 21 80, fosca.gattoni-losey@bwl.admin.ch



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