UVP-Pflicht auf zusätzliche Anlagetypen ausgedehnt

Bern, 12.08.2015 - Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird auf zusätzliche Typen von industriellen Anlagen ausgedehnt, so etwa auf Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen oder zum Schmelzen mineralischer Stoffe. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Revision der diesbezüglichen Verordnung gutgeheissen. Zudem hat er eine Verordnungsänderung verabschiedet, kraft welcher der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz das gleiche Beschwerderecht zugestanden wird wie den Umweltverbänden.

Durch die Ergänzung der Liste der UVP-pflichtigen Anlagen im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) passt die Schweiz ihr innerstaatliches Recht an die Bestimmungen der Aarhus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten an. Die Aarhus-Konvention trat für die Schweiz 2014 in Kraft. Künftig sind gewisse zusätzliche Typen von Industrieanlagen ab bestimmten Schwellenwerten UVP-pflichtig (siehe Liste im beigefügten Erläuternden Bericht). Gasraffinerien und Glashütten wurden unter zwei bereits bestehenden Anlagetypen hinzugefügt. Bei Anlagen zur thermischen Energieerzeugung gilt die UVP-Pflicht neu ab einer Leistung von 50 Megawatt (anstatt 100 Megawatt wie bisher).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nur beim Bau einer neuen Anlage oder bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen verpflichtend. Die Bewilligung der Anlagen ist Sache der Kantone.

Ferner hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) gutgeheissen. Künftig ist auch die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) beschwerdeberechtigt.

Die Änderung der beiden genannten Verordnungen wurde im Rahmen der Anhörung mit grosser Mehrheit befürwortet. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Elisabeth Suter, Sektion UVP und Raumordnung, BAFU, Tel. 058 463 07 35
Florian Kündig, Sektion UVP und Raumordnung, BAFU, Tel. 058 462 45 17



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