Finanzausgleich: Ausgleichszahlungen für das Jahr 2016

Bern, 07.07.2015 - Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2016 ermittelt. Trotz der vom Parlament beschlossenen Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich nehmen in diesem Gefäss die Ausgleichszahlungen leicht zu. Die Kantone Schaffhausen und Basel-Land wechseln wieder zur Gruppe der ressourcenschwachen Kantone. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindex verzeichnen Nidwalden, Obwalden und Schwyz, während in Schaffhausen, Waadt und Basel-Land die Abnahme am deutlichsten ist. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Anpassungen für das Jahr 2016 erfolgen einerseits aufgrund der Festlegung der Grundbeiträge für die Periode 2016-2019 durch die Bundesversammlung. Andererseits werden die Entwicklungen des Ressourcenpotenzials für den Ressourcenausgleich bzw. der Teuerung für den Lastenausgleich berücksichtigt. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressour­cenausgleich 2016 insgesamt 3,873 Milliarden zugunsten der ressourcen­schwa­chen Kantone zur Verfügung. Trotz der vom Parlament beschlossenen Kürzung fällt das Volumen des Ressourcenausgleichs gegenüber 2015 aufgrund der Erhöhung des Ressourcenpotenzials um 1,2 Prozent höher aus (+48 Mio.). Im Rahmen des Lastenaus­gleichs erhalten die Kantone mit Sonderlasten 718 Millionen vom Bund. Der Betrag für den Härteausgleich wird ab 2016 gemäss den gesetzlichen Bestimmungen um jährlich 5 Prozent reduziert. Er beläuft sich 2016 auf 341 Millionen. Insgesamt betragen die Finanzausgleichszahlungen im nächsten Jahr 4,932 Milliar­den was praktisch dem Gesamtvolumen des Vorjahres entspricht (-7,7 Mio.).  

Ressourcenausgleich - leichter Anstieg der Ausgleichszahlungen trotz Anpassung des Grundbeitrags

Die eidgenössischen Räte haben am 19. Juni 2015 die Grundbeiträge für den Ressourcenausgleich für die Periode 2016-2019 um 165 Millionen gekürzt. Für die neue Periode wurde zudem der Faktor Alpha neu berechnet. Mit dem Faktor Alpha werden die Vermögen im Ressourcenpotenzial gewichtet. Aufgrund des Wertzuwachses des Vermögens fällt Alpha deutlich höher aus (neu 1,5%, bisher 0,8%). Das höhere Alpha bildet die Hauptursache für den merklichen Anstieg des gesamtschweizerischen Ressourcenpotenzials im Jahr 2016 (+5,5%). Der verti­kale Res­sourcenausgleich (Beitrag des Bundes) beläuft sich auf 2,301 Milliarden (+1,2% oder +28 Mio.) und der ho­rizontale Ressourcenausgleich auf 1,572 Milliar­den (+1,3% oder +20 Mio.). Das Ver­hältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich bleibt damit wie 2015 bei 68,3 Prozent. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2016 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2010, 2011 und 2012.

15 Kantone verzeichnen einen Anstieg ihres Ressourcenindex, während in 11 Kantonen der Index gegenüber 2015 rückläufig ist. Nidwalden weist den ausgeprägtesten Anstieg auf (+13,4 Indexpunkte). Mit einer Steigerung von knapp 5 Indexpunkten weist der Kanton Ob­walden die zweitgrösste Zunahme auf. Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in Schaffhausen (-3,6 Punkte) und in Waadt (-2,6 Punkte). Das Mindestausstattungsziel von 85 Pro­zent des schweizerischen Durchschnitts wird deutlich übertroffen. So erreicht der ressour­censchwächste Kanton Jura nach Ressourcenausgleich einen Indexstand von 87,3 Punkten.

Leicht rückläufiger Lastenausgleich

Das Parlament hat die Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Periode 2016-2019 nicht verändert. Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2016 insgesamt 718 Mil­lio­nen (je 359 Millionen für den geografisch-topografischen und den soziode­mografischen Lastenausgleich). Aufgrund der negativen Teuerung nimmt der Lastenausgleich gegenüber 2015 um gut 1 Prozent ab (-1,1% Vorjahresteuerung im April 2015).

Anhörung bei den Kantonen

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirekto­ren (FDK) hat den Bericht (siehe Anhang) am 3. Juli 2015 zur Kenntnis genommen und ihn an die Kan­tone zur Stellungnahme weitergeleitet. Die FDK wird an ihrer Ple­narversammlung vom 25. September 2015 zu den vorliegenden Berechnungen Stellung nehmen und dem EFD Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Ände­rungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) den neuen Werten entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2016 in Kraft setzen.

Die Ausgleichsgefässe 

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res­sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genü­gend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone fi­nanziert. Der Bund finanziert den vertikalen, die res­sourcenstarken Kantone den horizonta­len Ressourcenausgleich. Die Ressourcen­stärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone. 

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert. 

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über­gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab 2016 jährlich um fünf Prozent abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er res­sourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kanto­nen (ein Drittel) finanziert.


Adresse für Rückfragen

Bund: Werner Weber, Leiter Sektion Finanzausgleich, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 058 462 97 61, werner.weber@efv.admin.ch

Kantone: Andreas Huber, Sekretär der FDK, Tel. 031 320 16 31, andreas.huber@fdk-cdf.ch



Herausgeber

Eidg. Finanzverwaltung
http://www.efv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58031.html