Änderung der Vernehmlassungsverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 01.07.2015 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung eröffnet. Die eidgenössischen Räte haben am 26. September 2014 eine Änderung des Vernehmlassungsgesetzes angenommen. Als Folge davon ist die darauf abgestützte Verordnung anzupassen. Die interessierten Kreise können sich bis zum 23. Oktober 2015 zur Vorlage äussern.

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Bundeskanzlei beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung durchzuführen. Damit wird einem nachdrücklich geäusserten Begehren der Konferenz der Kantonsregierungen Rechnung getragen.

Der Entwurf zur Änderung der Vernehmlassungsverordnung regelt wie bisher den konkreten Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind die folgenden:

  • Es wird - entsprechend der Konzeption der Gesetzesänderung - begrifflich nicht mehr zwischen „Vernehmlassungen" und „Anhörungen" unterschieden. Sämtliche Verfahren werden künftig als Vernehmlassung bezeichnet.

  • Jede Vorlage wird vor Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens von der Bundeskanzlei auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und auf Vollständigkeit geprüft. Die Bundeskanzlei ist auch dann zu konsultieren, wenn nach Artikel 3a des revidierten Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet werden soll (neuer Art. 4a der Vernehmlassungsverordnung).

  • Die Bundesverwaltung soll durch eine Ergänzung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) dazu verpflichtet werden, bei der Erarbeitung eines Vorentwurfs die Kantone zur Prüfung von Vollzugsfragen einzubeziehen (neuer Art. 15a RVOV). Damit wird der Empfehlung einer Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone, die sich mit Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone befasste, Rechnung getragen.

Im Übrigen werden im Verordnungsentwurf punktuelle Anpassungen an die Gesetzesänderung vorgenommen.

Die interessierten Kreise haben nun bis zum 23. Oktober 2015 die Gelegenheit, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Vorlage zu äussern.

 


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