Ein Jahr Freihandelsabkommen Schweiz - China: Meilenstein für die Aussenwirtschaft

Bern, 30.06.2015 - Morgen Mittwoch, 1. Juli 2015, ist das von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann mit seinem chinesischen Amtskollegen 2013 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ein Jahr in Kraft. Das umfassende Abkommen mit unserem drittwichtigsten Handelspartner ist ein Meilenstein der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik und stösst bei den Schweizer Unternehmen auf enormes Interesse. Die Exporte nach China nahmen seit Inkrafttreten um 3 Prozent zu und die Importe um gut 4 Prozent, während die Schweizer Ausfuhren mit der übrigen Welt nur um 0,4% wuchsen.

Das Freihandelsabkommen verbessert den Zugang für Schweizer Unternehmen im Waren- und Dienstleistungsbereich auf den grossen und zukunftsträchtigen chinesischen Markt. Noch bei keinem anderen Freihandelsabkommen mit einem Partner ausserhalb der EU haben die Behörden ein vergleichbar starkes Interesse der Wirtschaftsakteure feststellen können.

Das Abkommen mit China leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung des weltweiten Handelsnetzes der Schweiz. Es eröffnet den derzeit angesichts der Frankenstärke besonders unter Druck stehenden Schweizer Exportbranchen neue Chancen und dient der Sicherung der Arbeitsplätze in unserem Land. So sind die Exporte nach China in den ersten Monaten seit Inkrafttreten stark überdurchschnittlich gewachsen, obwohl das schwierige weltwirtschaftliche Umfeld auch in der Volksrepublik Spuren hinterlassen hat.

Das Abkommen verbessert auch den Schutz des geistigen Eigentums sowie generell die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die wirtschaftlichen Aktivitäten zwischen der Schweiz und China. Der Austausch leistet zudem einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen des parallel zum Freihandelsvertrag abgeschlossenen Abkommens über Arbeits- und Beschäftigungsfragen finden verschiedene Zusammenarbeitsprojekte und Dialoge statt. Auch der bestehende Menschenrechtsdialog sowie verschiedene Kooperationen unter anderem im Bereich Umwelt werden fortgesetzt.

Dank der guten Zusammenarbeit der Behörden hat sich das Freihandelsabkommen rasch eingespielt. Administrative Fragen konnten geregelt werden. Bereits sind auch Fortschritte bei der Zulassung von Schweizer Lebensmitteln und im Bereich der Zertifizierung von Industrieprodukten zu verzeichnen.

Handelsstatistik

Der Aussenhandel der Schweiz mit China (Exporte und Importe) ist gemäss Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung  seit Inkrafttreten des FHA (verfügbare Zahlen: Juli 2014 bis Mai 2015) deutlich stärker gewachsen als der Aussenhandel der Schweiz mit der übrigen Welt:

Die Ausfuhren der Schweiz nach China haben im Vergleich zur Vorperiode (Juli 2013 - Mai 2014) um 3,0 % zugenommen, die Einfuhren um 4,2 %.*)

Im gleichen Zeitraum haben die Schweizer Ausfuhren nach allen anderen Handelspartnern im Vergleich zur Vorperiode um lediglich 0,4 % zugenommen und die Einfuhren aus den übrigen Handelspartnern sind um 3,9 % zurückgegangen.*)

China ist nach den USA die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt und einer der wichtigsten Aussenwirtschaftspartner der Schweiz. Die Volksrepublik ist der grösste Abnehmer von Schweizer Exporten in Asien und nach der EU und den USA der drittgrösste weltweit.

*) ohne Gold in Barren und andere Edelmetalle, Münzen, Edel- und Schmucksteinen sowie
    Kunstgegenständen und Antiquitäten

 


Adresse für Rückfragen

Christian Etter, Botschafter
Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge
Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste, SECO, Tel. +41 58 464 08 62

Noé Blancpain, Informationschef WBF
Tel. +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch


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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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