Bundeskanzlerin Corina Casanova kandidiert nicht für dritte Amtszeit

Bern, 29.06.2015 - Bundeskanzlerin Corina Casanova (CVP) hat den Präsidenten des Nationalrats heute informiert, dass sie sich bei den Erneuerungswahlen am 9. Dezember 2015 nicht für eine dritte Amtszeit als Bundeskanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verfügung stellt. Corina Casanova wurde im Dezember 2007 von der Vereinigten Bundesversammlung zur Bundeskanzlerin gewählt und hat ihr Amt am 1. Januar 2008 angetreten. Unter ihrer Leitung hat die Bundeskanzlei bedeutende Reformen durchgeführt, um die Regierung in ihren Tätigkeiten wirksam zu unterstützen. Auch die Digitalisierung von staatlichen Leistungen wurde in ihrer Amtszeit wesentlich ausgebaut.

Unter der Führung der Bundeskanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Corina Casanova, hat sich die Bundeskanzlei in den vergangenen Jahren erheblich entwickelt. Zu Gunsten einer Stärkung der Regierungsführung wurden ihr vom Parlament zusätzliche Aufgaben anvertraut, etwa der Aufbau eines Präsidialdienstes zur Beratung und Unterstützung der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten, der Ausbau des Controllings der Geschäfte des Bundesrates sowie eine kontinuierliche Lage- und Umfeldanalyse zu Handen des Bundesrates.

Wichtige Schritte sind ferner auf dem Gebiet der Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen erfolgt. Dazu gehört u.a. die Entwicklung von Vote électronique und die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen auf immer mehr Kantone. Als Stabsstelle des Bundesrates ist die Bundeskanzlei für eine effiziente Abwicklung der Regierungsgeschäfte besorgt. Seit 2012 laufen alle Bundesratsgeschäfte der Departemente und der Bundeskanzlei elektronisch ab. Als Folgeauftrag leitet die Bundeskanzlei ein weiteres Digitalisierungsprojekt mit dem Ziel, die gesamte Bundesverwaltung mit einem elektronischen Geschäftsverwaltungssystem auszustatten. Im Weiteren wurde das Publikationsgesetz revidiert, das den Übergang zum Primat der elektronischen Fassung des Bundesrechts mit sich bringt.

Vor ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin ernannte der Bundesrat Corina Casanova zur Vizekanzlerin. Davor arbeitete sie als stellvertretende Generalsekretärin im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, als persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat Joseph Deiss und bei den Parlamentsdiensten.

Zwischen 1986 und 1990 war Corina Casanova als Delegierte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Afrika und Lateinamerika im Einsatz. Sie stammt aus dem rätoromanischen Teil Graubündens und ist Rechtsanwältin.

Für ihr Engagement für die rätoromanische Sprache und eine viersprachige Schweiz erhielt Corina Casanova 2013 den Preis für die Zwei- und Mehrsprachigkeit vom Forum für die Zweisprachigkeit und 2015 den Premi SRG.R von der SRG SSR Svizra Rumantscha für ihr Engagement zu Gunsten des Rumantsch und des Quadrilinguismus in der Schweiz.


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